Samstag, Oktober 18, 2025

Transatlantisches Handelsabkommen: Vorläufig 15-Prozent-Höchstsatz und Generika zum MFN-Satz – rechtliche Unsicherheit bleibt

Berlin (ots) –

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) sieht in den jüngsten Entwicklungen des transatlantischen Handelsabkommens eine leichte Entspannung gegenüber den ursprünglich geplanten „Sonderzöllen“ für Arzneimittel, warnt jedoch vor anhaltender Unsicherheit und neuen Belastungen für die Branche.

Ab dem 1. September 2025 könnten bereits erste Vorhaben aus der vor kurzem veröffentlichten Absichtserklärung der EU-Kommission und US-Regierung (https://policy.trade.ec.europa.eu/news/joint-statement-united-states-european-union-framework-agreement-reciprocal-fair-and-balanced-trade-2025-08-21_en) umgesetzt werden -dazu der BPI-Vorsitzende Oliver Kirst: „Für Generika, ihre Wirkstoffe und Vorprodukte gilt der MFN-Satz. Für alle übrigen Pharma-Produkte ein Zollsatz von 15 Prozent. Wenngleich noch höhere Sonderzölle von der EU abgewendet wurden, sind diese Belastungen gravierend für unsere Branche. Arzneimittel unterliegen damit erstmals einem harten Zollregime“, kritisiert Kirst.

Politische Absicht – keine Rechtssicherheit

Die Erklärung ist bisher nur politisch bindend. Konkrete Abschlüsse der Rechtsakte stehen noch aus. „Für den Moment haben wir es mit einer Absichtserklärung zu tun. Für unsere Unternehmen bedeutet das: weiterhin Unsicherheit für kurzfristig anstehende Geschäfte und mittelfristig die Gefahr neuer Handelsbarrieren“, betont Kirst.

EU-Vorgaben dürfen nicht zu Handelshemmnissen werden

Neben den Zöllen bezieht sich die Erklärung auch auf weitere europäische Rechtsakte, zu denen die USA Bedenken wegen möglicher negativer Auswirkungen auf US-Unternehmen geäußert haben und die EU wiederum Rücksichtnahme versprochen hat. Dazu gehören unter anderem die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) sowie die EU-Lieferkettenrichtlinie (CS3D). „Als Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie unterstützen wir die ambitionierten Ziele der europäischen Rechtsakte in Sachen Nachhaltigkeit. Wichtig ist jedoch, dass die resultierenden Maßnahmen nicht als versteckte Handelshemmnisse wirken und Unternehmen on top belasten“, ergänzt Kirst.

Gesundheitsversorgung braucht Sonderstatus

„Grundsätzlich halten wir einen fairen Umgang unter Handelspartnern für unerlässlich. Alle politischen Bemühungen müssen weiterhin darauf abzielen, Arzneimittel und Medizinprodukte für Mensch und Tier sowie ihre Vorprodukte, Hilfsstoffe und Komponenten gänzlich aus Handelskonflikten herauszunehmen. Denn hinter jeder versorgungsrelevanten Entscheidung stehen Patientinnen und Patienten, die auf eine verlässliche Gesundheitsversorgung angewiesen sind. Und pharmazeutische Unternehmen müssen Rahmenbedingungen vorfinden, unter denen sie das sicherstellen können“, sagt Kirst.

Hintergrund: Im Zollkonflikt hatten sich die USA und die EU bereits Ende Juli auf ein Abkommen geeinigt (https://www.bpi.de/nachrichten/detail/bpi-warnt-nach-zoll-einigung-zwischen-eu-und-usa-pharmasektor-weiter-unter-druck-gesundheitsversorgung-nicht-hinreichend-geschuetzt) (BPI-Pressemeldung vom 28. Juli 2025). Parallel forderte die US-Regierung von pharmazeutischen Unternehmen eine Bestpreisgarantie für Arzneimittel (MFN-Entscheid) (https://www.bpi.de/newsroom/news-details/us-regierung-fordert-bestpreisgarantie-fuer-arzneimittel-bpi-warnt-beim-mfn-entscheid-vor-schwerwiegenden-folgen-fuer-die-globale-arzneimittelversorgung) (BPI-Pressemeldung vom 1. August 2025).

Pressekontakt:
Laura Perotti (Kommissarische Pressesprecherin),
Tel. 030 27909-131, [email protected]
Original-Content von: BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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