Donnerstag, November 13, 2025

Wichtige Fristen zum Jahresende: Diese Leistungen sollten Pflegebedürftige jetzt prüfen

Köln (ots) –

Das Jahresende beinhaltet nicht nur die Winter- und Adventzeit, sondern auch wichtige Fristen bei Leistungsansprüchen in der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 stehen seit dem 01.07.2025 nun im Rahmen des Gemeinsamen Jahresbetrag die Leistungen der Verhinderungs- und der Kurzzeitpflege zur Verfügung. Diese Leistungen sind besonders wichtig, um eine Vertretung für die häusliche Pflege zu organisieren oder um einen Pflegeheimaufenthalt während des Urlaubs der Pflegeperson zu finanzieren. Pro Kalenderjahr können bis zu 3.539 Euro für die Organisation einer Verhinderungspflege oder für die Kosten der Kurzzeitpflege im Heim in Anspruch genommen werden.

Ein wichtiger Punkt: Dieses Budget verfällt am 31. Dezember eines jeden Jahres. Eine Übertragung der nicht genutzten Beträge ins Folgejahr ist nicht möglich.

Entlastungsleistungen

Für alle Pflegegrade stehen zudem monatliche Entlastungsleistungen von 131 Euro zur Verfügung. Dieser Erstattungsanspruch kann für verschiedene Unterstützungsangebote wie eine Haushaltshilfe, Betreuungsangebote entsprechender Dienste oder die Kosten der Tages- und Nachtpflege genutzt werden. Nicht in den jeweiligen Monaten genutzte Beträge sparen sich hierbei an. Sollte der jeweils zur Verfügung stehende Betrag im laufenden Jahr nicht vollständig abgerufen werden, kann er zudem bis zum 30. Juni des Folgejahres für die Kostenerstattung von Entlastungsleistungen, der Kurzzeitpflege, aber auch zum Beispiel für zusätzliche Zeiten in einer Tages- oder Nachtpflege genutzt werden.

Wichtige Fristen im Blick behalten

Es ist entscheidend, die Fristen für die Pflegeleistungen im Auge zu behalten, insbesondere zum Jahreswechsel. Pflegeberatende, zum Beispiel von der Pflegeberatung compass, stehen zur Verfügung, um bei der Organisation der Pflege und der Inanspruchnahme von Leistungen zu unterstützen. Unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 101 88 00 erhalten Sie weitere Informationen.

Hintergrund:

Die compass private pflegeberatung GmbH berät Pflegebedürftige und deren Angehörige telefonisch, per Videogespräch und auch zu Hause gemäß dem gesetzlichen Anspruch aller Versicherten auf kostenfreie und neutrale Pflegeberatung (§ 7a SGB XI sowie § 37 Abs. 3 SGB XI). Die telefonische Beratung von compass steht allen Versicherten offen. Digitale Angebote wie das Informationsportal pflegeberatung.de, die App „pflegecompass“ sowie Online-Pflegekurse ergänzen das Angebot für Ratsuchende.

compass ist als unabhängige Tochter des PKV-Verbandes mit circa 1.000 Mitarbeitenden bundesweit tätig. Die compass-Pflegeberater*innen beraten im Rahmen von Telefonaktionen sowie zu den regulären Service Zeiten zu allen Fragen rund um das Thema Pflege.

Hinweis zum Text:

Dieser Text wurde ohne Unterstützung durch eine KI-Anwendung erstellt.

Service für Journalist*innen:

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Pressekontakt:
compass private pflegeberatung GmbH
Abteilung Politik und Kommunikation
Frank Herold
Tel.: 0221 93332 -4111
[email protected]
www.compass-pflegeberatung.de
Original-Content von: compass private pflegeberatung GmbH, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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