Freitag, Dezember 5, 2025

Qualität des Rettungsdienstes in Deutschland ist nicht ausreichend / Wichtige Impulse beim Rettungsdienst-Kongress der Björn Steiger Stiftung in Würzburg

Winnenden (ots) –

Die Qualität der Notfallversorgung in Deutschland ist noch immer nicht auf einem guten und wünschenswerten Niveau. Das ist die Erkenntnis aus dem von der Björn Steiger Stiftung veranstalteten Kongress „Wege zum Rettungsdienst der Zukunft“ in Würzburg mit mehr als 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern und über 100 Online-Gästen. „Unser Wissen für die Verbesserungen in der Notfallversorgung ist enorm – wie wenig bis jetzt daraus gemacht wurde, ist jedoch beängstigend“, sagte Ulrich Schreiner, Geschäftsführer bei der Björn Steiger Stiftung. Gemeinsam mit den Dozentinnen und Dozenten diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am 28. und 29. Juni über bestehende Forderungen zur Verbesserung der Notfallversorgung und erhielten wichtige Impulse, wie durch konsequente Qualitätssicherung zahlreiche Probleme gelöst und wie – vor allem im europäischen Ausland – durch Nutzung modernster Technik ein höheres Qualitätsniveau der Notfallversorgung erreicht wird.

Einig waren sich die anwesenden Experten, dass im Paragraph 27 des SGB V (Sozialgesetzbuch) der Anspruch der Versicherten auf eine ständig erreichbare Gesundheitsleitstelle und notfallmedizinische Versorgung einschließlich Rettungsdienst festgeschrieben werden muss. Der Grund: Immer noch arbeitet die Notfallversorgung in Deutschland mit einem System, dessen Beteiligte sich untereinander nicht koordinieren müssen. Mangelnde Vernetzung verhindert eine effektive Steuerung der Rettungskräfte. Die Folge: Wertvolle Ressourcen werden gebunden, wo sie oft nicht vonnöten sind und fehlen dort, wo sie gebraucht werden. Zum Schaden der Notfallpatienten!

Zwingend notwendig wird die Umsetzung dieser Forderung durch die Entscheidung des VGH Mannheim vom 5. Mai 2023, die ein funktionierendes Rettungsdienstsystem als Grundrecht definiert und festlegt, dass der Rettungsdienst aus Sicht von Patientinnen und Patienten geplant werden muss. Damit kann jede Bürgerin und jeder Bürger nach Ansicht der Richter als potenzieller Notfallpatient dieses Grundrecht einklagen und eine Grundrechtsverletzung gerichtlich rügen.

Weiterer Schwerpunkt des Kongresses war die kommende Krankenhausstrukturreform. In diesem Zusammenhang waren sich die Expertinnen und Experten einig, dass die Krankenhausreform und die Reform der notfallmedizinischen Versorgung einschließlich des Rettungsdienstes in einem einheitlichen Verfahren auf den Weg gebracht werden müssen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) ist hier aufgerufen, Mindeststandards der Versorgung und Qualitätssicherung vorzugeben.

Wie zwingend notwendig diese Maßgabe ist, wurde auf dem Kongress ebenfalls deutlich: Bislang findet ein Qualitätsmanagement in Vollzeit nur in weniger als 15 Prozent der Leitstellen statt. Um diesen Mangel zu beheben, müssen in Zukunft gerade in den Leitstellen einheitliche, standardisierte und strukturierte Notrufabfragesysteme angewendet werden. Zusätzlich ist es zwingend notwendig, dass dieser Einsatz durch eine kontinuierliche Qualitätssicherung begleitet wird. Ferner muss die Anleitung zur Telefonreanimation (TCPR) und Anleitung zur Ersten Hilfe verpflichtend eingeführt werden.

Weiteres Thema war der Austausch patientenbezogener Daten; verschiedene Referenten machten deutlich, wie weit abgeschlagen Deutschland in europäischen Vergleich bei der Digitalisierung und Nutzung der elektronischen Gesundheitsakte ist. Aus diesem Missstand ergab sich die Forderung an das Robert Koch Institut (RKI)), bundesweit die Versorgungs- und Qualitätsdaten der rettungsdienstlichen und notfallmedizinischen Versorgung zusammenführen, diese auszuwerten und so eine verlässliche Grundlage für die Weiterentwicklung der Notfallversorgung zu schaffen. Wichtig: First Responder und Ersthelfer-Apps müssen Bestandteil des Rettungsdienstes werden, ebenso die Einsatznachsorgeangebote.

Bei der Abschlussdiskussion des Kongresses wurde zugleich klar, dass es möglich ist, zahlreiche Verbesserungen eigeninitiativ auf den Weg zu bringen. Besonders positives Beispiel dafür ist die Großleitstelle Oldenburger Land. „Wir bringen alle Spieler an einen Tisch, lassen uns wissenschaftlich begleiten, setzen die strukturierte und standardisierte Notrufabfrage ein und passen unsere Prozesse im Rahmen des Qualitätsmanagements kontinuierlich an“, erläuterte Kadriye Gülöz, stellvertretende Geschäftsführerin der Großleitstelle Oldenburger Land ihr Vorgehen, das beispielhaft in Deutschland ist.

Für ihre Verdienste um die Modernisierung der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes in Deutschland wurde Kadriye Gülöz von Nicole Steiger gesondert gewürdigt.

Der Live-Stream zur Veranstaltung sowie die Präsentationen sind auf der Website der Björn Steiger Stiftung unter folgender Adresse abrufbar:

https://www.steiger-stiftung.de/kongressanmeldung

Pressekontakt:
Weitere Informationen:Béla Anda
Björn Steiger Stiftung
Max-Eyth-Straße 7
71364 Winnenden
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Quelle: ots

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