Berlin (ots) –
Als Fachgewerkschaft Feuerwehr, Rettungsdienst und Leitstellen warnen wir vor zunehmender Belastung und Bürokratie im Gesundheitswesen der Berliner Feuerwehr.
Ein katastrophaler Dreiklang aus überforderten arbeitsmedizinischen Diensten, ausufernder Bürokratie bei amtsärztlichen Begutachtungen und einem rückständigen Umgang mit psychischen Belastungen gefährdet zunehmend die Einsatzbereitschaft der Berliner Feuerwehr.
„Unsere Kolleginnen und Kollegen stehen täglich im Rauch, im Lärm, im Blut – und dann droht ihnen die Dienstunfähigkeit, weil ein Termin beim Amtsarzt platzt oder ein Stempel fehlt. Das ist absurd“, sagt Lars Wieg, Landesvorsitzender der Deutschen Feuerwehr Gewerkschaft Berlin-Brandenburg.
Während sich die Stadt auf die Feuerwehr verlässt, lässt sie ihre Feuerwehrleute mit den strukturellen Problemen allein. Fehlende Arbeitsmediziner beim TÜV und Terminchaos beim Polizeiarzt führen zu Einkommensverlusten und Einsatzverboten. Dass es besser geht, das kann man in anderen Bundesländern beobachten, aber auch Berlin kann es, wenn es denn will. Für die Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern, die schon lange ihren Dienst versahen, reichte die Vorstellung bei einem Allgemeinmediziner.
Doch die Krönung ist die „Anti-Wertschätzung“ und Stigmatisierung von psychischen Belastungen in diesem Beruf und ihren Auswirkungen damit. Es ist gesichertes Wissen, dass Kolleginnen und Kollegen sich einer dringend benötigten Beratung oder Behandlung lieber nicht unterziehen, da sie um den Verlust der beruflichen Tätigkeit fürchten. Die Folgen für die Zukunft sind verheerend.
„Wer sich im Jahr 2025 wegen einer Belastung Hilfe sucht, darf nicht riskieren, aus dem Dienst zu fliegen. Das Denken stammt aus dem Mittelalter. Wir wollen keine Sonderrechte, wir wollen gesunde Strukturen und einen respektvollen Umgang mit Menschen, die diesen Beruf aus Überzeugung leben“, so Wieg weiter.
Die Gewerkschaft fordert den Berliner Senat und die Innenverwaltung auf, umgehend in den Dialog zu treten, bevor das Vertrauen in die Fürsorgepflicht des Dienstherrn endgültig verspielt wird.
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