Samstag, Januar 3, 2026

Fünf Tipps für den ersten Osteopathie-Besuch / Auf was Patienten achten sollten

Bad Alexandersbad (ots) –

Osteopathie ist gefragt: Viele Patientinnen und Patienten wünschen sich eine ganzheitliche Betrachtung, eine integrative Medizin – insbesondere bei funktionellen Beschwerden wie Rückenschmerzen, Verspannungen oder Verdauungsproblemen. Doch was erwartet mich beim ersten Besuch in der Osteopathie-Praxis? Und übernimmt meine Krankenkasse die Kosten? Diese fünf Tipps geben Orientierung rund um den ersten Termin – von der Praxiswahl bis zur Kostenerstattung.

1. Auf die Qualifikation des Therapeuten achten

Der Beruf „Osteopath“ ist in Deutschland noch nicht berufsgesetzlich geregelt. Viele Krankenkassen bezuschussen nur, wenn der Therapeut bestimmte Qualitätsstandards erfüllt – etwa eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband (wie dem bvo). Die Therapeutenliste des Bundesverbands Osteopathie e.V. – bvo hilft bei der Auswahl: https://bit.ly/Osteo-Finden

2. Vorab bei der Krankenkasse informieren

Die Osteopathie ist keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Viele Kassen bezuschussen die Behandlung aber auf freiwilliger Basis. Wie hoch die Erstattung ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen (z.B. ärztliche Verordnung, Mitgliedschaft im Berufsverband), legt jede Kasse individuell fest. Weitere Infos erhalten Sie hier: https://bit.ly/KK-Erstattung

3. Gut vorbereitet zum ersten Termin erscheinen

Die erste Sitzung beginnt mit einem ausführlichen Gespräch zur Krankheitsgeschichte. Wer bereits Befunde wie Röntgen-, CT- oder MRT-Aufnahmen besitzt, sollte diese mitbringen. Die Behandlung selbst dauert meist zwischen 30 und 60 Minuten.

4. So arbeiten Osteopathen

Osteopathie ist eine ganzheitliche Behandlungsmethode, bei der ausschließlich mit den Händen gearbeitet wird – ohne Geräte, dafür mit viel Fingerspitzengefühl. Ziel ist es, Ursachen für Beschwerden aufzuspüren und die Selbstregulationskräfte des Körpers zu aktivieren. Seriöse Therapeutinnen und Therapeuten geben keine Heilversprechen und empfehlen Folgebehandlungen nur bei Bedarf.

5. Nach der Behandlung: Ruhe einplanen und Unterlagen sammeln

Nach einer Behandlung arbeitet der Körper. Daher kommt es nicht selten vor, dass Patienten müde sind. Für die mögliche Kostenerstattung gilt: Rechnung und falls gefordert die ärztliche Verordnung aufbewahren und bei der Krankenkasse einreichen.

Fazit

Wer vorbereitet und gut informiert zur ersten osteopathischen Behandlung geht, schafft beste Voraussetzungen für eine wirksame und seriöse Begleitung – und holt sich, wenn möglich, auch einen Teil der Kosten zurück.

Weitere Informationen

In unserem Podcast „Nachgefragt…“ erläutert die Fachanwältin für Medizinrecht Dr. iur. Anette Oberhauser in Folge 3, warum es bei der Kostenerstattung durch Krankenkassen auf Details ankommt – und was das für Patienten bedeutet > bit.ly/BVO-Podcast.

Weitere Informationen für Ihre Leser oder zur Themenanregung finden Sie in unserem Blog „Osteopathie Magazin“ > bit.ly/BVO-Blog.

>> Pressemitteilung als PDF inkl. Bilder zum Download << (https://bv-osteopathie.de/pressemitteilungen/)

Pressekontakt:
Bundesverband Osteopathie e.V. – bvo
Jacqueline Damböck
Markgrafenstr. 39
95680 Bad AlexandersbadTel.: 09232 – 88 12 624
Fax: 09232 – 88 12 620
[email protected]
www.bv-osteopathie.de
Original-Content von: Bundesverband Osteopathie e. V. – BVO, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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