Donnerstag, November 5, 2026

Ein Segen für die Medizin: Wir brauchen Ethanol!

Berlin (ots) –

„Während Alkohol in Getränken der Gesundheit schaden kann, ist er für die Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie im Bereich der Hygiene unverzichtbar“, sagt Dr. Kai Joachimsen, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI), mit Blick auf die neue Risikoeinschätzung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Ein aktuelles Verfahren der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Risikoeinstufung von Ethanol könnte nun dazu führen, dass der Einsatz von Ethanol in Produkten wie Desinfektionsmitteln sowie in Produktionsprozessen verboten wäre. Doch die verschärfte Einstufung ergibt sich ausschließlich aus vorhandenen Daten zur oralen Aufnahme von Ethanol.

Wie die Covid-19-Pandemie gezeigt hat, ist das medizinische Personal in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Praxen und Apotheken genauso auf wirksame Desinfektionsmittel mit Ethanol angewiesen, wie Patientinnen und Patienten. Auch deshalb haben jüngst nahezu 30 internationale medizinische Fachverbände und Expertenausschüsse darauf gedrängt, dass Ethanol als Wirkstoff in Mitteln zur Händehygiene weiterhin uneingeschränkt zugelassen wird. Diese Empfehlung unterstützt auch der BPI.

In vielen Fällen, wie etwa bei Desinfektionsmitteln, gelangt Ethanol nur in sehr geringen Mengen in den Stoffwechsel, da die Aufnahme über die Haut (dermal) verschwindend gering ist. „Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen“, so Joachimsen. Eine der effektivsten Schutzmaßnahmen vor bakteriellen und viralen Infektionen ist nachweislich die Händedesinfektion sowie die Oberflächendesinfektion mit Ethanol. Insbesondere für den Schutz von Personen mit geschwächtem Immunsystem (zum Beispiel Patientinnen und Patienten nach Transplantationen, Seniorinnen und Senioren) sind Ethanol-basierte Desinfektionsmittel besonders sicher, wirksam und daher unabdingbar. Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) listet Ethanol als unverzichtbaren Wirkstoff. Während der Covid-19-Pandemie zeigte sich, dass Infektionsketten durch Desinfektionsmaßnahmen sicher und schnell unterbrochen werden konnten. In der Hygiene wird zudem vergällter Alkohol eingesetzt und damit einer möglichen oralen Aufnahme entgegengewirkt. „Würden ethanolhaltige Desinfektionsmittel verboten werden, hätte das verheerende Folgen für den Infektionsschutz und ist ungerechtfertigt. Gerade als Arzt weiß ich, wie wichtig der Infektionsschutz und die Krankenhaushygiene ist“, sagt Joachimsen.

Ethanol hat darüber hinaus in der Arzneimittelherstellung wichtige Funktionen und Vorteile. Hier wird er in erster Linie als Trägerstoff, Konservierungsmittel und zur Extraktion unter anderem für Wirkstoffe, ätherische Öle und andere Stoffe, die nicht in Wasser löslich sind, verwendet. Ethanol hat Eigenschaften, die maßgeblich zur Wirksamkeit eines Arzneimittels beitragen, wobei nur geringste Mengen dafür nötig sind. Gerade im Bereich der pflanzlichen Arzneimittel ist Ethanol nicht wegzudenken, denn Alkohol ist einer der wichtigsten Stoffe bei der Gewinnung von Extrakten. Zudem trägt er wesentlich zu Stabilität, Haltbarkeit und Herstellbarkeit von Medikamenten bei. Der Einsatz von Ethanol in den Produktionsprozessen ist oft alternativlos. „Ganz wichtig zu erwähnen ist, dass Ethanol in Arzneimitteln in aller Regel nur in Kleinstmengen vorkommt“, sagt Joachimsen. „Experten haben das einmal sehr anschaulich erklärt: Demnach enthalten 20 Tropfen einer 50-prozentigen alkoholischen Lösung weniger Alkohol als 100 Gramm Fruchtsaft oder Roggenbrot.“

„Die vorliegenden Daten zum Gefährdungspotential von Ethanol als Genussmittel sind nicht auf die Bewertung von Ethanol als Wirkstoff in Desinfektionsmitteln und Arzneimitteln übertragbar. Fazit: Ethanol ist in diesem Fall eben nicht gleich Ethanol und das muss bei jeder Risikobewertung beachtet werden“, betont Joachimsen.

Pressekontakt:
Andreas Aumann (Pressesprecher), Tel. 030 27909-123, [email protected]
Laura Perotti (Stellvertretende Pressesprecherin),
Tel. 030 27909-131, [email protected]
Original-Content von: BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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