Baierbrunn (ots) – Immer mehr Berufe werden auch für Menschen mit Diabetes und Insulintherapie zugänglich. Ausschlaggebend dafür ist die moderne Technik: Systeme zur kontinuierlichen Zuckermessung (CGM) ermöglichen stabile Werte und warnen früh vor Unterzuckerungen. Worauf Menschen mit Diabetes bei der Berufswahl und am Arbeitsplatz achten sollten, zeigt das Apothekenmagazin „Diabetes Ratgeber“.
Erst mal klären, ob sich gewünschter Beruf eignet
Erkrankungen wie Diabetes müssen übrigens weder im Bewerbungsschreiben noch im Vorstellungsgespräch erwähnt werden – es sei denn, sie hätten entscheidende Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit. Wer befürchtet, er könne sich und andere durch den Diabetes gefährden, dem empfehlen Experten, vor der Bewerbung mit dem behandelnden Diabetologen oder Fachleuten einer Diabetes-Selbsthilfeorganisation zu klären, ob sich der angestrebte Beruf tatsächlich für ihn eignet.
Drei große Risikofaktoren gibt es für Diabetiker im Beruf: eine schlechte Blutzuckereinstellung, häufige Unterzuckerungen und eine Unterzucker-Wahrnehmungsstörung. Tatsächlich treten aber nach Erkenntnis von Arbeitsmediziner und Diabetologe Dr. Kurt Rinnert, Leiter des Betriebsärztlichen Dienstes der Stadt Köln, gefährliche Unterzuckerungen am Arbeitsplatz bei stabilen Blutzuckerwerten ausgesprochen selten auf. „Wenn sich solche krankheitsbedingten Risiken durch Technik, Wissen, Erfahrung und Umfeld ausgleichen lassen, sind sie für den Berufswunsch kein Hindernis“, sagt Rinnert.
Zumindest die engsten Kollegen informieren
Wie aber am Arbeitsplatz mit dem Diabetes umgehen? „Bei Typ-2-Diabetes ohne Insulintherapie würde ich nicht direkt zum Chef gehen“, empfiehlt Dr. Dorothea Reichert, Diabetologin im rheinland-pfälzischen Landau. „Bei Typ 1 hängt es vom Arbeitsverhältnis ab. In einem Kleinbetrieb mit bis zu zehn Mitarbeitern haben Sie keinen Kündigungsschutz.“ Es komme, so Reichert, sehr darauf an, wie man die Chefin oder den Meister einschätze. „Informieren Sie aber zumindest Ihre engsten Kollegen, weil Sie das im Notfall schützt.“ In einem großen Betrieb ist es meist unproblematisch, den Diabetes anzugeben. Denn da kann einem wegen einer Erkrankung nicht gekündigt werden.
Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei. Das Apothekenmagazin „Diabetes Ratgeber“ 08/2021 liegt aktuell in den meisten Apotheken aus. Viele weitere interessante Gesundheits-News gibt es unter https://www.diabetes-ratgeber.net sowie auf Facebook (https://www.facebook.com/DiabetesRatgeber/) und Instagram (https://www.instagram.com/diabetes_ratgeber/).
Pressekontakt:
Katharina Neff-Neudert
Tel. 089 / 744 33 360
E-Mail: presse@wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
Original-Content von: Wort & Bild Verlag – Gesundheitsmeldungen, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots