Sonntag, September 15, 2024

5,9 Millionen Beschäftigte benötigen „Sonnenschutz“ / Hautkrebsprävention nicht nur privat, sondern auch am Arbeitsplatz wichtig

Bonn (ots) – Menschen, die auf dem Bau, im Garten- oder Landschaftsbereich arbeiten, gelten als klassische „Outdoorworker“. Doch auch andere Berufsgruppen, wie beispielsweise Kita-Erzieher*innen, sind regelmäßig im Freien tätig. Beruflich sind bundesweit rund 5,9 Millionen Beschäftigte häufig der Sonne ausgesetzt. UV-Strahlung begünstigt das Entstehen von Hautkrebs. Die Deutsche Krebshilfe macht daher im Hautkrebsmonat Mai gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention auf die unterschätzte Gefahr hoher UV-Strahlungsbelastungen am Arbeitsplatz aufmerksam.

Die Sonne strahlt neben wohltuender Wärme und Helligkeit auch krebserregende UV-Strahlung aus. Trifft diese auf die ungeschützte Haut, entstehen sekundenschnell DNA-Schäden in Hautzellkernen. Zum Teil werden die Schäden vom Körper selbst repariert. Bei zu viel UV-Strahlung ist der Organismus jedoch überlastet und es können geschädigte Zellen in der Haut zurückbleiben, aus denen sich Jahre später Hautkrebs entwickelt. Dieser Prozess setzt bereits ein, bevor es zu einem Sonnenbrand kommt. „Gerade bei ungeschützten Aufenthalten im Freien kann die Haut so unbemerkt Schaden nehmen“, sagt Gerd Nettekoven, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krebshilfe. „Viele Menschen unterschätzen nach wie vor die Intensität der UV-Strahlung, in der Freizeit oder im Beruf. Eine Sensibilisierung für die verschiedenen Möglichkeiten des Sonnenschutzes ist daher auch am Arbeitsplatz von hoher Relevanz.“

Berufskrankheit Hautkrebs

Seit 2015 ist eine bestimmte Form des „weißen“ Hautkrebses als Berufskrankheit anerkannt: das Plattenepithelkarzinom sowie dessen Vorstufen, die aktinische Keratose. Hautkrebs hat sich inzwischen zur zweithäufigsten Berufskrankheit entwickelt. Allein bis 2019 wurden über 17.000 Fälle anerkannt. Bundesweit erkranken jährlich rund 276.000 Menschen neu an einem Tumor der Haut, fast 90.000 davon an einem Plattenepithelkarzinom. „Dank seiner Vorstufe, der aktinischen Keratose, kann das Plattenepithelkarzinom früh erkannt und gut behandelt werden. Unbehandelt besteht jedoch das Risiko, dass es Tochtergeschwülste bildet, also metastasiert“, betont Professor Dr. Eckhard Breitbart, Dermatologe und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention e.V. (ADP), Hamburg.

Hautkrebs-Prävention am Arbeitsplatz

„Arbeitgeber, aber auch die Arbeitnehmer*innen selbst, sind dazu aufgerufen, konsequent Sonnenschutzmaßahmen umzusetzen, um so das Hautkrebsrisiko zu senken“, so Breitbart. Generell wird zwischen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen unterschieden: Zu den technischen Schutzmaßnahmen für Beschäftigte gehören beispielsweise Sonnensegel auf Baustellen oder das Angebot schattiger Pausenplätze. Eine – an UV-Werten – angepasste Einsatzplanung, die Bereitstellung von geeigneter Arbeitsbekleidung, Schutzbrillen und Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor gehören ebenso zu den organisatorischen Maßnahmen wie UV-Schutzschulungen für Mitarbeiter und Führungskräfte. Beschäftigte, die viel im Freien arbeiten, haben zudem Anspruch auf eine individuelle Hautuntersuchung plus UV-Beratung durch einen Betriebsarzt.

Rat und Informationen

Interessierten bietet das Beratungsteam vom INFONETZ KREBS der Deutschen Krebshilfe kostenfrei Informationen zum Thema Hautkrebs. Die Mitarbeiter*innen sind montags bis freitags telefonisch von 8 bis 17 Uhr unter der Nummer 0800 – 80 70 88 77 erreichbar oder können auch per E-Mail unter [email protected] kontaktiert werden. Weitere Informationen und kostenlose Materialien rund um den UV-Schutz erhalten Interessierte online unter www.krebshilfe.de und www.unserehaut.de.

UV-Strahlung am Arbeitsplatz – Welche Berufsgruppen sind betroffen?

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) geht von rund 2,4 Millionen Beschäftigten im Freien aus. Gezählt werden dabei alle Personen, die über 60 Prozent ihrer Arbeitszeit unter freiem Himmel verbringen. „Laut der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge liegt eine intensive Belastung durch UV-Strahlung am Arbeitsplatz bereits dann vor, wenn sich Beschäftigte regelmäßig eine Stunde oder länger am Tag draußen aufhalten.“ erläutert Breitbart.Auf dieser Basis hat das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung die UV-Exposition am Arbeitsplatz genauer untersucht: „Wir schätzen, dass insgesamt etwa 5,9 Millionen Beschäftigte während ihrer Arbeitszeit häufig der UV-Strahlung ausgesetzt sind. Auch viele Nebenjobs und geringfügig Beschäftigte zählen dort mit rein“, so Claudia Strehl, Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. „Eine intensive UV-Strahlungsbelastung am Arbeitsplatz betrifft eine ganze Reihe von Berufsgruppen wie beispielsweise Landwirte, Maurer, Zusteller, aber auch Sportlehrer und Erzieher.“

Eine Übersicht bietet die Grafik anbei.

Weiterführende Links:

– Projekt UV-GENESIS – UV-Strahlungsbelastung in einzelnen Berufen und Tätigkeiten (https://www.dguv.de/ifa/fachinfos/strahlung/genesis-uv/index.jsp)

– Leitlinie Prävention von Hautkrebs (Kapitel 7: Berufsbedingter Hautkrebs) (https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/hautkrebs-praevention/)

Interviewpartner auf Anfrage!

Pressekontakt:
Deutsche Krebshilfe
Pressestelle
Buschstr. 32
53113 Bonn
Telefon: 02 28/7 29 90-96
E-Mail: [email protected]
Internet: www.krebshilfe.de
Original-Content von: Deutsche Krebshilfe, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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