Berlin (ots) –
Die Vorständin des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA), Dr. Alexia Zurkuhlen, appelliert anlässlich der Beratung des Bundesrates zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) an die Vertreter der Bundesländer, die Reform nicht an den Vermittlungsausschuss zu überweisen.
„Wir brauchen gerade in der jetzigen Zeit den Mut zur Reform. Das KHVVG ist nicht in jedem Punkt ein gelungenes Regelwerk, aber es erstellt einen Rahmen der Möglichkeiten. Eine Überweisung an den Vermittlungsausschuss würde das Aus für diese Reform bedeuten. Das kann nicht im Interesse der Menschen in den Bundesländern sein, die maßgeblich auf zum Beispiel schlankere Verfahren bei der Anerkennung von Pflegekräfte angewiesen sind. Das unter dem Dach des KDA eingerichtete Deutsche Kompetenzzentrum für internationale Fachkräfte in den Gesundheits- und Pflegeberufen (DKF) empfiehlt ausdrücklich die im Rahmen des KHVVG vorgesehenen Erneuerungen des Anerkennungsverfahrens. Sie sind ein essenzieller Schritt in die richtige Richtung.“
Das KDA hatte in seiner Stellungnahme zum KHVVG zudem Ergänzung empfohlen wie etwa die Einfügung des Oberbegriffs „Ausgleichsmaßnahme“ im Rahmen des Anerkennungsverfahrens.
Seit 2019 entwickelt das DKF Instrumente mit dem Ziel, dass internationale Anwerbung von Pflegefachpersonen nachhaltig, wertschätzend und fair gestaltet wird. Somit leistet das DKF nicht nur einen Beitrag zur Sicherung der Gesundheitsversorgung in Deutschland, sondern auch zur pflegerischen Versorgung älterer Menschen. Das Kuratorium Deutsche Altershilfe Wilhelmine-Lübke-Stiftung hat den gesetzlichen Auftrag für das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) das staatliche Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ herauszugeben.
Stellungnahme des KDA zum KHVVG: https://kda.de/wp-content/uploads/2024/10/KDA_Stellungnahme_KHVVG.pdf
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