Samstag, April 20, 2024

Welttag der Verhütung: Wer zahlt Pille, Spirale und Co.?

Frankfurt am Main (ots) –

Ob Pille, Spirale oder Pflaster: Die Rede ist natürlich von Verhütungsmethoden. Für viele ist die Verhütung vor sexuell übertragbaren Krankheiten und ungewollter Schwangerschaften ein dauerhaftes Thema. Am weitesten verbreitet ist dabei sicher immer noch die Pille: In einer CLARK-Studie geben 73 Prozent der befragten Frauen an, schon mal die Pille verschrieben bekommen zu haben und jede zweite Befragte gibt an, die Pille aus Ermangelung an Alternativen zu nutzen oder genutzt zu haben.[1] Anlässlich des Weltverhütungstags gibt der digitale Versicherungsmanager CLARK Tipps dazu, in welchen Fällen Verhütung von der Krankenkasse bezahlt wird.

Welche Verhütungsmethode schützt vor was?

Grundsätzlich gibt es drei große Kategorien der Verhütungsmethoden. Die hormonelle Verhütung, die mechanische Verhütung und die natürliche Verhütung. Zu den hormonellen Verhütung gehören alle Methoden, die durch künstliche Hormone auf den Körper einwirken. Beispiele hierfür sind die Dreimonatsspritze, die Hormonspirale, die Pille und der Verhütungsring. Die hormonelle Wirkung ähnelt derer, die das körpereigene Gestagen und Östrogen haben, wodurch auf den Monatszyklus der Frau eingewirkt wird. Am weitesten verbreitet ist dabei sicher immer noch die Pille: In einer CLARK-Studie geben 73 Prozent der befragten Frauen an, schon mal die Pille verschrieben bekommen zu haben und jede zweite Befragte gibt an, die Pille aus Ermangelung an Alternativen zu nutzen oder genutzt zu haben [1]. In Notfällen kann auch „die Pille danach“ bei vergessener oder misslungener Verhütung eine ungewollte Schwangerschaft verhindern. Sie ist in der Apotheke rezeptfrei erhältlich und wird für Frauen unter 22 von der Krankenkasse bezahlt.

Zu den mechanischen Verhütungsmethoden zählen neben Kondom und Femidom auch das Diaphragma und sämtliche Kupferspiralen. Sie sind hormonfrei und die Barrierefunktionen des Femidoms und Kondoms haben die Besonderheit, dass sie auch vor sexuell übertragbaren Krankheiten schützen können.

Natürliche Verhütungsmethoden sind unter anderen das Messen der Temperatur, das Ausrechnen fruchtbarer Tage und Verhütungscomputer. Diese Methoden sind im Gegensatz zu den hormonellen und mechanischen Verhütungsmethoden nicht vergleichbar sicher in der Empfängnisverhütung, weil sie durch falsche Handhabung oder Nachlässigkeit sehr fehleranfällig sein können [2].

Wie unterstützt die Krankenversicherung bei der Verhütung?

Fest steht: Es gibt eine Vielzahl an Verhütungsmöglichkeiten mit sehr unterschiedlichem Schutzumfang und Wirkungsweisen. Im Endeffekt muss jeder für sich selbst eine eigene Entscheidung dazu treffen, was für die persönlichen Bedürfnisse und Lebensumstände das korrekte Verhütungsmittel ist. Wenn man sich für eine Variante entschieden hat, stellt man schnell fest, dass viele Formen der Verhütung nicht ganz günstig sind. Außerdem sind manche Verhütungsmittel verschreibungspflichtig oder müssen von fachärztlichem Personal eingesetzt werden. „Allgemein gilt, dass gesetzliche Krankenkassen für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel – dazu gehören alle hormonellen Methoden – die Kosten bis zu einem bestimmten Alter übernehmen“, erklären die Versicherungsexpert:innen von CLARK. Diese Altersgrenze wurde zuletzt 2019 von 20 auf 22 Jahre angehoben. Danach tragen die meisten Frauen die Kosten selbst, sofern beispielsweise die Pille nicht zur Behandlung von Krankheiten, wie schweren Regelblutungen oder Hauterkrankungen verschrieben wird. In solchen Einzelfällen kann die Krankenkasse die Kosten übernehmen.

An diesen Vorgaben orientiert sich, abhängig vom Tarif, auch die private Krankenversicherung. Oftmals werden hier Alter und Einkommensstatus zugrunde gelegt. So ist es bei vielen privaten Krankenkassen wahrscheinlich, dass die Kosten übernommen werden, sofern die Versicherungsnehmerin noch minderjährig ist, in die Schule geht oder das Studium noch nicht beendet hat. „Bei der Frage, welche Leistungen von der eigenen Krankenversicherung übernommen werden und ob sich der Wechsel in die private Krankenversicherung lohnt, können eine unabhängige Beratung und ein Tarifvergleich helfen“, so die CLARK-Versicherungsexpert:innen weiter.

Alle nicht hormonellen Verhütungsmethoden werden grundsätzlich nicht von den Krankenkassen übernommen und müssen vom Anwendenden selbst finanziert werden. Zu beachten ist außerdem, dass auch Kondom und Co. nicht vor allen sexuell übertragbaren Krankheiten schützen. HPV-Viren übertragen sich mittels Schmierinfektion. Aus diesem Grund empfiehlt es sich frühzeitig, am besten vor dem ersten Geschlechtsverkehr, gegen HPV impfen zu lassen. Diese Impfung wird bei Jungen und Mädchen von allen Krankenkassen übernommen und ermöglicht den Schutz vor bestimmten Krebsarten, insbesondere auch vor Gebärmutterhalskrebs bei Frauen [3].

[1] Zur Studie: Das Meinungsforschungsunternehmen Civey hat im Auftrag von CLARK 1.004 Frauen zwischen dem 15. und dem 18.06.2021 befragt. Die Ergebnisse sind repräsentativ für Einwohnerinnen der Bundesrepublik ab 18 Jahren. Der statistische Fehler der Gesamtergebnisse liegt bei 4.5 Prozent

[2]https://www.mylife.de/verhuetung/#ueberblick

[3]https://ots.de/kO0CRs

Pressekontakt:
CLARK

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