Freitag, April 3, 2026

Statt „irgendwie so“ auf fundierter Basis die Chancen der Digitalisierung in der Apotheke nutzen

Düsseldorf (ots) –

Bei den Berichten aus den Ausschüssen der Kammer hatte Marc Kriesten, der Vorsitzende des Digitalisierungsausschusses, am vergangenen Mittwoch noch ein ganz besonderes Konzept für die Mitglieder der Kammerversammlung im Gepäck. Erst tags zuvor hatte der Ausschuss ein Whitepaper und Positionspapier zum Thema Telepharmazie beschlossen. „Statt, wie es das ominöse Eckpunkte-Papier des BMG zur Zukunft der Apotheken vorsieht, irgendwie so telepharmazeutisch tätig zu werden, sehen wir eine große Notwendigkeit für eine fundierte Basis und genaue Planung“, erklärte Marc Kriesten.

Ziel sei, die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sie der Apotheke vor Ort und den Krankenhausapotheken Nutzen bringen und die in der Zukunft notwendigen Versorgungsstrukturen zulassen, ohne dass sie missbräuchlich verwendet werden können. „Das Thema Homeoffice für die künftige Attraktivitätssteigerung der Arbeitsplätze haben wir berücksichtigt“, so Kriesten.

„Telepharmazie wird in der Zukunft der Apotheke eine tragende Rolle spielen, um die Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung zu stemmen. Wir haben heute mit dem Whitepaper einen Grundstein gelegt, um die Apotheke vor Ort und die Krankenhausapotheken in der digitalen Zukunft zu positionieren und konkurrenzfähig zu machen.“

Dabei wird Telepharmazie als „Kommunikation des pharmazeutischen Personals von öffentlichen Apotheken und Krankenhausapotheken im Rahmen einer pharmazeutischen Tätigkeit“ definiert, „bei der sich das Apothekenpersonal sowie die Leistungsempfänger nicht am gleichen Ort aufhalten.“ So weit so klar.

Neu ist, dass damit theoretisch auch Homeoffice für pharmazeutisches Personal möglich werden soll, jedenfalls „solange eine eindeutige Anbindung in Form eines Beschäftigungsverhältnisses an eine öffentliche Vorortapotheke vorliegt und die Weisungshoheit nach § 7 ApoG weiter gewährleistet ist. Weiterhin sind § 3 (4) ApoBetrO und § 20 (1) S. 2 ApoBetrO zu berücksichtigen.“

Die Anwendungsbereiche schätzt der Digi-Ausschuss der AKNR weitreichend ein. Beratung zu DIGAs (hierzu legte der Digi-Ausschuss übrigens ebenfalls ein Positionspapier vor), Teile der pharmazeutischen Dienstleistungen, Präventionsleistungen, Medikationschecks und andere Bereiche, in denen eine physische Präsenz der Patienten vor Ort nicht erforderlich sind, sind nur einige der Einsatzbereiche.

Die innovativen Überlegungen wurden durch die Kammerversammlung positiv aufgenommen. „Die Apothekerkammer Nordrhein spricht sich für die vergütungsfähige Implementierung von telepharmazeutischen Angeboten in den Apotheken vor Ort und den Krankenhaus-Apotheken aus, um den Versorgungs- und Beratungsbedarf der Kunden und Patienten niedrigschwellig und zeitgemäß zu decken, danke, Marc, für eure geleistete Arbeit – wir werden sehen, wie sich dieses wichtige Thema weiter entwickeln wird“, so Präsident Dr. Armin Hoffmann. Aus Sicht der Kammer stellen die Überlegungen des Ausschusses einen wichtigen Beitrag zur aktuellen politischen Debatte dar und setzen einen wichtigen Impuls für die weitere Entwicklung der Telepharmazie im gesamten Gesundheitswesen. Dies zeigt auch, dass die Apothekerkammer Bayern ebenfalls ein Whitepaper und Positionspapier zur Telepharmazie vorlegen wird, dessen Inhalte mit dem hier genannten Hand-in-Hand gehen.

Pressekontakt:
Jens A. Krömer
Leiter Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitApothekerkammer Nordrhein
Poststr. 4
40213 DüsseldorfTel: 0211 8388119
Fax: 0211 8388299
[email protected]
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Quelle: ots

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