Sonntag, August 31, 2025

„Schluss mit religiösen Vorschriften in öffentlichen Krankenhäusern!“ / Petition gegen das „katholische Abtreibungsverbot“, Demo am 8. August in Lippstadt

Lippstadt/Oberwesel (ots) –

„Kirche und Medizin vertragen sich nicht“, meint der Chefarzt der Frauenklinik in Lippstadt Prof. Dr. Joachim Volz. Parallel zu seiner Klage gegen den christlichen Krankenhausträger, der ihm untersagt hatte, medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, hat er eine Petition veröffentlicht, die dafür plädiert, dass in der Medizin die Patientinnen das „letzte Wort haben“ sollten, „nicht eine Kirche, die sich über die Betroffenen hinwegsetzt.“

Volz versteht seine Petition als einen „Weckruf an die Politik und die Gesellschaft“, denn sein Fall ist „kein Einzelfall“. Wie er werden auch andere Gynäkologinnen und Gynäkologen durch Fusionen mit katholischen Krankenhausträgern in ihrer Arbeit behindert, wodurch die bereits bestehende Lücke in der Gesundheitsversorgung von Schwangeren noch größer wird, als sie es ohnehin schon ist. Dass Ärztinnen und Ärzte ihre Patientinnen „selbst bei schweren Fehlbildungen des Fötus, bei Schwangerschaften nach Vergewaltigungen oder mit immensen gesundheitlichen Risiken im Stich lassen“ müssen, ist für Volz „schlicht unterlassene Hilfeleistung“. Daher plädiert er für eine „ehrliche, ideologiefreie Debatte, die schon lange überfällig ist“.

Im Rahmen einer solchen Debatte müssten auch die geltenden Strafrechtsnormen (§§ 218ff.) reformiert werden, da sie an der Realität vorbeizielen. So sollte die künstliche Unterscheidung zwischen einer als „rechtmäßig“ geltenden medizinischen Indikation und einer angeblich „rechtswidrigen“, wenn auch straffreien, selbstbestimmten Entscheidung der Frau aufgehoben werden. Denn in Wahrheit, so Volz, „liegt beiden Fällen das legitime Recht einer jeden Frau zugrunde, nach ärztlicher Beratung zu entscheiden, ob sie sich eine Fortführung ihrer Schwangerschaft in ihrem höchstpersönlichen Kontext zumuten kann.“

Deshalb fordert Volz nicht nur „Schluss mit religiösen Vorschriften in öffentlichen Krankenhäusern“, sondern auch „Schluss mit der Kriminalisierung von jeglicher Form des (selbstbestimmten) Schwangerschaftsabbruchs“. Sein Fazit: „Medizin braucht Herz und Verstand, keine Moralpredigt. Reproduktive Selbstbestimmung ist kein Verbrechen. Meine Hilfe ist keine Sünde, sondern ein Gebot der Menschlichkeit.“ Die Petition von Joachim Volz kann ab sofort unter https://innn.it/keinmord unterzeichnet werden. Die Giordano-Bruno-Stiftung ruft ausdrücklich zur Unterstützung der Petition auf, da sie vieles in Bewegung bringen könnte: „Machen Sie mit und setzen Sie ein klares Zeichen gegen die religiöse Bevormundung von Ärzt*innen und Patientinnen!“

Demo in Lippstadt

Zum Gerichtstermin am 8. August in Lippstadt ist eine Demonstration geplant, die um 9.30 Uhr vor dem Klinikum Lippstadt beginnt und zum dortigen Amtsgericht führt. Dort soll gegen 10.00 Uhr eine Kundgebung stattfinden, auf der neben Joachim Volz auch Vertreterinnen der Politik sowie der Zivilgesellschaft sprechen werden. Die Gerichtsverhandlung selbst beginnt um 10.45 Uhr in den Räumen des Amtsgerichts Lippstadt.

Joachim Volz wird in seinem Verfahren (wie zuvor die Gießener Ärztin Kristina Hänel, deren Fall zur Abschaffung des § 219a StGB führte (https://www.giordano-bruno-stiftung.de/meldung/der-fall-kristina-haenel-und-seine-folgen)) vom „Institut für Weltanschauungsrecht“ (ifw) und der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) begleitet. Anwaltlich vertreten wird der Chefarzt der Lippstädter Frauenklinik von ifw-Beirat Till Müller-Heidelberg. Unterstützt wird das Verfahren u.a. von der Organisation „Pro Choice“, die eine Spendenkampagne (https://pro-choice.de/2025/05/19/spendenaufruf-fuer-prof-dr-med-joachim-volz-lippstadt/) für das Verfahren gestartet hat, sowie vom „Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung“. Wie die Giordano-Bruno-Stiftung in einer vorangegangenen Pressemitteilung (https://www.giordano-bruno-stiftung.de/meldung/im-konfliktfall-entscheide-ich-mich-fuer-die-gesundheit-der-frauen) dargelegt hat, könnte der „Fall Volz“ viele vermeintliche „Selbstverständlichkeiten“ infrage stellen, „nicht nur das kirchliche Arbeitsrecht, sondern auch die Rolle konfessioneller Träger in der Wohlfahrtspflege sowie die gesetzlichen Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch und zur Fortpflanzungsmedizin.“ Die juristischen Hintergründe des Falls werden auf der Website des „Instituts für Weltanschauungsrecht“ (ifw) erläutert (https://weltanschauungsrecht.de/meldung/nach-klinikfusion-katholischer-traeger-verbietet-chefarzt-vornahme-schwangerschaftsabbruechen).

Pressekontakt:

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