Mittwoch, April 15, 2026

Rehabilitation und Teilhabe: Wieder mehr Anträge, aber noch immer wenig Zusammenarbeit zwischen den Trägern

Frankfurt am Main (ots) –

Der Teilhabeverfahrensbericht 2024 ist veröffentlicht und erlaubt einen Blick in das Reha- und Teilhabegeschehen in Deutschland. Die Anzahl der Neuanträge auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe ist im Jahr 2023 auf etwa 3,2 Millionen angestiegen. Das sind rund 9 Prozent mehr als im Vorjahr.

Insgesamt wurden 84 Prozent der bearbeiteten Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe vollständig oder teilweise bewilligt. Die überwiegende Mehrheit der Sozialversicherungsträger benötigte dafür im Durchschnitt weniger als einen Monat. Bei einem Drittel aller Träger der Eingliederungshilfe und bei fast der Hälfte aller Träger der öffentlichen Jugendhilfe vergingen durchschnittlich mindestens vier Monate, bis ein Antrag bewilligt wurde. Insgesamt hat sich die Bearbeitungsdauer bei Bewilligung im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert.

Wenn mehrere Reha-Träger beteiligt sind, sollen alle erforderlichen Leistungen und ihr Zusammenwirken mittels einer trägerübergreifenden Teilhabeplanung koordiniert werden. Insgesamt wurden im Jahr 2023 in Deutschland 11.818 solcher trägerübergreifender Teilhabeplanungen durchgeführt. Ihr Anteil an den entschiedenen Anträgen ist mit insgesamt 0,4 Prozent nach wie vor gering. Bei über 70 Prozent aller Reha-Träger wurde in 2023 keine trägerübergreifende Teilhabeplanung als leistender Träger durchgeführt. Lediglich bei der Bundesagentur für Arbeit ist die Anzahl der trägerübergreifenden Teilhabeplanungen im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen.

Die im Teilhabeverfahrensbericht veröffentlichten Kennzahlen werden vermehrt zum Anlass für eine qualitative Befassung genommen, die nach Ursachen beispielsweise für die geringe Zusammenarbeit zwischen den Trägern schaut. Sowohl auf Fachveranstaltungen wie dem Symposium Teilhabeverfahrensbericht im November 2024 als auch im Rahmen von Forschungsarbeiten wie der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlichten Studie „Teilhabe gemeinsam planen“ (https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/fb-645-teilhabe-gemeinsam-planen.html) (BMAS, 2024, Forschungsbericht 645) werden die Ergebnisse aus dem Teilhabeverfahrensbericht aufgegriffen.

Der Teilhabeverfahrensbericht ist nicht nur eine Statistik, sondern vielmehr gibt er Einblicke in die gelebte Praxis der Rehabilitation und Teilhabe. Das schafft Transparenz und bietet damit eine Grundlage für fachlichen Austausch und die Entwicklung von Handlungsstrategien, um die Bedingungen und Abläufe im Reha- und Teilhabeprozess weiter zu verbessern.

Der Teilhabeverfahrensbericht 2024 steht ab sofort auf der BAR-Website (www.bar-frankfurt.de > Teilhabeverfahrensbericht (https://www.bar-frankfurt.de/themen/teilhabeverfahrensbericht/teilhabeverfahrensberichte.html)) zum Download zur Verfügung.

Zur Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR):

Die BAR ist der Zusammenschluss der Reha-Träger in Deutschland. Seit 1969 fördert sie im gegliederten Sozialleistungssystem die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen. Die BAR gestaltet und unterstützt das Zusammenwirken der Reha-Träger, vermittelt Fachwissen und arbeitet mit an der Weiterentwicklung von Rehabilitation und Teilhabe.

Pressekontakt:
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR)
Franziska Fink, Teamleiterin Weiterbildung und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 069 605018-47
E-Mail: [email protected]
Original-Content von: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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