Sonntag, Juli 6, 2025

Jörg Meuthen: Die AfD lehnt die sich anbahnende Pflicht zur Corona-Impfung gesunder Kinder ab 12 Jahre kategorisch ab

Berlin (ots) – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat gestern mit den Gesundheitsministern der Länder beschlossen, Kinder ab 12 Jahren gegen das Corona-Virus impfen lassen zu wollen – auch solche, für die im Fall einer Covid19-Erkrankung kein Risiko eines schweren oder gar tödlichen Krankheitsverlaufs besteht. Damit setzen sich die Gesundheitsminister über die Position der Ständigen Impfkommission (Stiko) hinweg, die die Impfung von gesunden Kindern ab 12 Jahren gerade nicht empfiehlt. Bundessprecher Jörg Meuthen erklärt dazu:

„Kinder sollten nur zu einem einzigen Zweck gegen das Corona-Virus geimpft werden: Um sie vor einem Gesundheitsrisiko zu schützen, das für sie mit einer Covid19-Erkrankung verbunden ist. Tatsächlich ist das Risiko für gesunde Kinder, an Covid19 schwer zu erkranken oder gar zu sterben, verschwindend gering. Eine aktuelle Studie, die von März 2020 bis Februar 2021 in England durchgeführt wurde, ergab gerade erst, dass bei unter 18jährigen das Risiko eines tödlichen Covid19-Verlaufs bei eins zu einer Million liegt.

Demgegenüber wird das Risiko, durch eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff an Herzmuskelentzündung zu erkranken, von der Deutschen Herzstiftung aktuell mit 1 zu 100.000 angegeben. Wichtiger noch: Studien zu möglichen Langzeitfolgen einer Corona-Impfung, namentlich für Kinder, fehlen zudem bislang noch völlig.

Vor diesem Hintergrund lehnt die AfD die Empfehlung oder gar eine sich mit dem gestrigen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz anbahnende Verpflichtung zur Impfung von Kindern ab 12 Jahren, die nicht aufgrund eines geschwächten Immunsystems oder sonstiger Vorerkrankungen zur Covid19-Risikogruppe gehören, kategorisch ab. Das gilt besonders auch für alle Maßnahmen, die Eltern faktisch dazu nötigen, ihre gesunden Kinder trotzdem zu impfen. Es ist ethisch nicht vertretbar, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen aufs Spiel zu setzen, damit erwachsene Risikogruppen nicht an Corona erkranken. Wer dies dennoch fordert, hat den Begriff Kindeswohl, der in unserer Rechtsordnung eine zentrale Rolle spielt, bis heute nicht verstanden.“

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Quelle: ots

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