Berlin (ots) –
Über steigende Arzneimittelausgaben in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird intensiv diskutiert. Aktuelle Zahlen zeigen, dass der Pharmagroßhandel zu dieser Entwicklung nicht beiträgt: Sein Anteil an den GKV-Ausgaben für Arzneimittel ist in weniger als 15 Jahren um 30 Prozent zurückgegangen. „Der vollversorgende Pharmagroßhandel ist im Gesundheitssystem kein Kostentreiber“, sagen die Geschäftsführer des PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels, Michael Dammann und Thomas Porstner. „Dank hoher Effizienz bleiben wir ein Garant der Versorgungsstabilität, und das bei sinkenden Kostenanteilen.“
Der vollversorgende Pharmagroßhandel beliefert mehrmals täglich alle ca. 17.000 Apotheken in Deutschland und ist damit ein elementarer Bestandteil der Arzneimittelversorgung. Dennoch entfielen 2024 gerade einmal 2,8 Prozent der GKV-Ausgaben für Arzneimittel auf den Großhandel. Das geht aus dem Jahrbuch „Zahlen, Daten, Fakten 2025“ hervor, das die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) im Juni veröffentlicht hat. Im Jahr 2010 hatte der Anteil noch bei vier Prozent gelegen.
Der sinkende Anteil ist eine direkte Folge der seit Jahren nahezu unveränderten gesetzlichen Großhandelsvergütung und dem damit zusammenhängenden Margenrückgang. „Für die angestrebte Stärkung der Vor-Ort-Versorgung muss die Bundesregierung neben der Anpassung der Apothekenhonorare diese Entwicklungen mitdenken“, betonen die PHAGRO-Geschäftsführer. Sie unterstützen die Position der gesundheitspolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Simone Borchardt, nach einer „Lösung aus einem Guss“.
„Eine solche ganzheitliche Lösung muss alle an der Arzneimittelversorgung Beteiligten einbeziehen – und damit auch den Pharmagroßhandel, der bereits einen erheblichen Konsolidierungsbeitrag leistet“, so Porstner und Dammann. „Der Festzuschlag muss als Mindestvergütung des Pharmagroßhandels erhalten bleiben. Zudem ist es dringend nötig, die Struktur der gesetzlichen Großhandelsvergütung zu überprüfen.“
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