Samstag, November 8, 2025

Einrichtungsbezogene Impfpflicht bleibt weiter umstritten

Köln (ots) –

Trotz Ablehnung des Eilantrages: Rechtsanwalt Markus Mingers sieht weiterhin Chancen für eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde

Das Bundesverfassungsgericht hat zwar einen Eilantrag auf Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht abgewiesen, doch die Sache ist damit für den Kölner Verbraucherschutzanwalt Markus Mingers noch nicht vom Tisch. „Die Argumente, die gegen eine solche Impfpflicht sprechen, sind nach wie vor sehr gewichtig“, so der Anwalt in einem ersten Statement. Entschieden sei damit noch nichts, denn das Gericht habe ja nur die direkte Aussetzung abgelehnt. Das Thema an sich sei damit noch nicht entschieden.

In einem weiteren Eilverfahren will er noch einmal mit zusätzlichen Argumenten nachlegen, um eine Aussetzung des Gesetzes zu erreichen, bis in der Hauptsache über das Verfahren entschieden ist. „Ich sehe nach wie vor gute Gründe gegen dieses Gesetz“, so Mingers, der mit Freude zur Kenntnis genommen hat, dass auch das Bundesverfassungsgericht erhebliche Zweifel an der gesetzlichen Systematik geäußert hat. „Deshalb gehe ich auch davon aus, dass das Hauptsache-Verfahren erfolgreich sein kann.“

Im Übrigen sieht Markus Mingers in der Ablehnung der Aussetzung eine politisch motivierte Entscheidung. „Wir werden daher auch gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes einen Befangenheitsantrag stellen, weil wir der Meinung sind, dass wesentliche Argumente außer Acht gelassen wurden.“

Den von einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht Betroffenen macht der Verbraucherschutzanwalt aus Köln dennoch Hoffnung. Zum einen sei in der Hauptsache noch nicht entschieden, zum anderen werde sich das Verfahren der Umsetzung noch hinziehen. Denn: Nach der Prüfung durch den Arbeitgeber müsse ein Bescheid des Gesundheitsamtes an jeden Einzelnen ergehen. „Gegen diesen Bescheid kann man dann erst einmal Widerspruch einlegen“, so Markus Mingers. Das Verfahren wird sich also in jedem Einzelfall noch eine ganze Zeit hinziehen – zumal auch einige Bundesländer schon angedeutet haben, dass ihre Gesundheitsämter aktuell dazu personell gar nicht in der Lage seien. „Bis zum Abschluss dieser Individualverfahren gehe ich davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht auch in der Hauptsache entschieden hat und unseren guten Argumenten gegen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht folgt“, so Markus Mingers, der allen Betroffenen seine juristische Unterstützung anbietet. Interessenten können sich melden unter [email protected].

Pressekontakt:
Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Sitz der Gesellschaft: Jülich
AG Düren – HRB 8586
Geschäftsführung: Rechtsanwältin Svenja Kinon50678 Köln – Im Zollhafen 2
TEL (0221) 58 94 811-0
FAX (0221) 58 94 811-1

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