Berlin (ots) –
Die europäische Kommission muss jetzt dringend die schon lange bestehende Health-Claims-Verordnung umsetzen, damit gesundheitsbezogene Werbeaussagen bei Lebensmitteln für Verbraucher nachprüfbar sind. Die Übergangsfrist ist längst abgelaufen. Das untermauert ein vom Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) und dem europäischen Pharmaverband Eucope beauftragtes Rechtsgutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Professor Dr. Udo Di Fabio, das heute in Brüssel vorgestellt wurde.
Laut Professor Di Fabio ist die Europäische Kommission aufgerufen, nun endlich den Auftrag zur Bewertung der Health Claims zu Botanicals an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA zu erteilen. „Der aktuelle Stillstand steht im Widerspruch zum Zweck der Health-Claims-Verordnung, der darauf abzielt, die Verbraucher über die möglichen Auswirkungen von Nahrungsergänzungsmitteln aufzuklären“, heißt es im Gutachten. „Die Untätigkeit der Kommission verletzt auch das Recht auf Gleichbehandlung der Hersteller chemischer Substanzen, deren Health Claims bereits bewertet wurden und der Hersteller pflanzlicher Arzneimittel. Solange die Lebensmittelhersteller aufgrund der unbefristeten Anwendung der Übergangsbestimmung praktisch von der Pflicht befreit sind, sich den Wirksamkeitsnachweis von der EFSA bestätigen zu lassen, verschaffen sie sich einen klaren Vorteil gegenüber den Unternehmen, die den Stoff als Arzneimittel auf den Markt bringen. Lebensmittel und Arzneimittel sind weder sachlich noch rechtlich vergleichbar.“
Der BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Kai Joachimsen ergänzt:
„Das von uns beauftragte Gutachten zeigt, dass die offensichtliche Passivität der EU-Kommission rechtswidrig ist und gegen die Vorgaben der Verordnung verstößt. Dadurch werden nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher getäuscht. Die Kommission läuft auch Gefahr, schuldhaft den Niedergang einer ganzen Teilbranche, nämlich der pflanzlichen Arzneimittelhersteller, mitzuverantworten.“
Und Dr. Alexander Natz, Generalsekretär von Eucope, sagt:
„Der derzeitige Stillstand widerspricht dem eigentlichen Ziel der Health-Claims-Verordnung in Form des Verbraucherschutzes in eklatanter Art und Weise. Aktuell wird der Verbraucher völlig im Unklaren darüber gelassen, ob die konkrete gesundheitsbezogene Angabe wissenschaftlich fundiert ist oder nicht. Das Gutachten ist insofern eindeutig: Wenn es nicht möglich ist, eine bestimmte Angabe wissenschaftlich zu untermauern, darf diese Angabe gegenüber dem Verbraucher nicht verwendet werden.“
Hintergrund: Im Jahr 2007 ist die Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben in Lebensmitteln (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, Health-Claims-Verordnung (HCVO) mit klarem Ziel des Verbraucherschutzes in Kraft getreten. Die EU-Kommission wollte mit ihr einen europaweit einheitlichen Rahmen schaffen, um Verbraucher vor unbelegten und nicht genehmigten gesundheitsbezogenen Aussagen zu schützen. Die Implementierung der Verordnung sollte bis 2010 erfolgen. Statt dies konsequent umzusetzen, setzt die EU-Kommission seitdem die Bewertung gesundheitsbezogener Aussagen zu pflanzlichen Stoffen und deren Zubereitungen in Lebensmitteln und damit auch Nahrungsergänzungsmitteln aus. Nach wie vor gelangen so Produkte auf den Markt, deren gesundheitsbezogene Angaben nicht wissenschaftlich belegt sind. Darüber hinaus sind sie in ihrer Aufmachung (Packung, Aussagen, Inhaltsstoffe, Darreichungsform) Arzneimitteln sehr ähnlich. Verwechslung und Täuschung des Verbrauchers sind somit vorprogrammiert.
Hier (https://www.bpi.de/de/alle-themen/health-claims) erfahren Sie mehr dazu.
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Quelle: ots