Freitag, Juni 5, 2026

Bürokratische Entlastungen in der Pflegehilfsmittel-Versorgung für Apotheken und ihre Patienten

Berlin (ots) –

Das Schiedsverfahren zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über die Rahmenbedingungen in der Pflegehilfsmittel-Versorgung ist abgeschlossen. Ab dem 1. Juni 2025 werden sich für Apotheken, ihre Patientinnen und Patienten sowie pflegende Angehörige zahlreiche bürokratische Entlastungen ergeben.

Zur Erklärung: In Deutschland haben rund 3,8 Millionen Menschen, die zu Hause gepflegt werden, Anspruch auf bestimmte Pflegehilfsmittel, wie beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und -tücher sowie Bettschutzeinlagen. Die Apotheken beraten und versorgen diese Personen individuell und patientenbezogen. Durch den Schiedsspruch sind die Pflegekassen beispielsweise künftig dazu verpflichtet, die beliefernden Apotheken unverzüglich darüber zu informieren, wenn der Patient oder die Patientin einen anderen Leistungserbringer wählt – dadurch sinkt das Ausfallrisiko für die Apotheken.

Beim Abrechnungsverfahren entfallen für die Apotheken zudem bürokratische Vorgaben, die nun durch digitale Dokumentationsprozesse ersetzt werden können. Außerdem dürfen künftig keine Kosten mehr für die Nutzung des elektronischen Kostenvoranschlags (eKV) von den Pflegekassen oder deren Dienstleistern erhoben werden. Auch haben die Apotheken mehr Möglichkeiten und mehr Transparenz bei der Rechnungskorrektur.

Dr. Jan-Niklas Francke, Vorstandsmitglied im DAV, bewertet das Ergebnis äußerst positiv: „Die Prozesse in der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln werden nun deutlich verschlankt – weniger Papier, eine faire Zuordnung von anfallenden Kosten, transparente und gleichberechtigte Regelungen in der Vertragsumsetzung sowie eine ausgewogene Honorierung der Versorgung. Insbesondere durch die wegfallenden bürokratischen Pflichten bleibt uns mehr Zeit für das Wichtigste: die fachkompetente Beratung unserer Patientinnen und Patienten und ihrer Angehörigen. Durch den demographischen Wandel werden in den kommenden Jahren immer mehr Menschen pflegebedürftig und erhalten Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Die neuen Vertragsinhalte geben den Apotheken wieder Planungssicherheit, um die wohnortnahe Versorgung der Pflegebedürftigen professionell sicherzustellen.“

Mehr Informationen auf www.abda.de

Pressekontakt:
Benjamin Rohrer, Pressesprecher, 030 40004-131, [email protected] Splett Stv. Pressesprecher, 030 40004-137, [email protected]
Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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