Köln (ots) – Die Corona-Pandemie hat deutliche Spuren in der Statistik der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hinterlassen. Das geht aus dem Jahresbericht 2020 der BG ETEM hervor, der jetzt in Köln vorgelegt wurde.
So sank die Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle im Jahr 2020 in den Mitgliedsbetrieben der BG ETEM auf gut 48.800. Das sind rund 12 Prozent weniger als 2019 und entspricht einer Unfallhäufigkeit von 16,0 Unfällen je 1.000 Vollarbeiter. Im gleichen Zeitraum sank die Anzahl der Unfälle auf dem Arbeitsweg um 20 Prozent auf knapp 10.700.
Im Jahr 2020 wurden auch weniger Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit erstattet. Das sind rund fünf Prozent weniger als 2019. Dagegen bestätigte sich der Verdacht häufiger. Über 2.000 Mal konnten die Experten der BG ETEM im Jahr 2020 tatsächlich eine berufliche Ursache nachweisen. Das sind vier Prozent mehr als im Jahr zuvor.
„Kurzarbeit und Arbeiten von Zuhause haben zu weniger Unfällen geführt“, interpretiert Johannes Tichi, Vorsitzender der Geschäftsführung der BG ETEM, die Statistik. Auch bei der Lohnsumme der Unternehmen gab es in Folge der Pandemie einen Rückgang. Sie sank im Jahr 2020 um etwa drei Prozent auf rund 133,4 Milliarden Euro. „Trotzdem konnten wir den Beitragsfuß weiter stabil halten“, so Tichi, „seit es die BG ETEM gibt, also seit 2010, war dank unserer auf Stabilität ausgerichteten Finanzplanung keine Beitragserhöhung notwendig.“
Jahresbericht der BG ETEM
Der Jahresbericht der BG ETEM kann unter www.bgetem.de (Webcode 12613165) (https://www.bgetem.de/medien-service/jahresbericht) heruntergeladen werden. Wer den Jahresbericht lieber auf dem Tablet oder einem anderen digitalen Endgerät liest, findet alle Inhalte auch unter http://jahresbericht.bgetem.de.
Hintergrund BG ETEM
Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund vier Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.
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