Montag, April 29, 2024

Geplante Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts: Notvertretungsrecht für Ehegatten und Lebenspartner nur befristet – Vorsorgevollmacht umso wichtiger

München (ots) –

In weniger als einem Jahr tritt eine umfassende Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Vollkommen neu eingeführt wird ein gesetzliches Notvertretungsrecht für Ehegatten und Lebenspartner – allerdings nur in Gesundheitsangelegenheiten und nur für eine begrenzte Zeit. Eine Vorsorgevollmacht wird dadurch nicht entbehrlich, sondern in manchen Fällen sogar umso wichtiger.

Die für 2023 geplante Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts bringt viele Änderungen im Kindschafts-, Vormundschafts-, Pflegschafts- und Betreuungsrecht mit sich. Vollkommen neu ist das sogenannte „Notvertretungsrecht“ für Ehegatten und Lebenspartner: Erleidet beispielsweise ein Ehegatte einen Unfall oder wird er plötzlich schwer krank, wie bei einem Herzinfarkt, und kann infolgedessen nicht mehr selbst entscheiden, kann ihn der andere Ehegatte künftig in Gesundheitsangelegenheiten vertreten. Dieser willigt dann beispielsweise für ihn in ärztliche Behandlungen und Untersuchungen ein, schließt Behandlungsverträge ab und entscheidet über freiheitsentziehende Maßnahmen von kurzer Dauer.

„Wer nicht möchte, dass sein Ehegatte im Vorsorgefall für ihn Entscheidungen in Gesundheitsangelegenheiten trifft, sollte ab dem 1. Januar 2023 einen Widerspruch gegen das gesetzliche Notvertretungsrecht in das Zentrale Vorsorgeregister eintragen lassen“, rät Julia Lindner, Notarassessorin an der Landesnotarkammer Bayern. Für Ärzte wird zwar zukünftig ein entsprechendes Einsichtsrecht in das Zentrale Vorsorgeregister geschaffen werden. Es empfiehlt sich jedoch, den behandelnden Arzt zusätzlich persönlich über diesen Widerspruch in Kenntnis zu setzen.

Braucht es daneben überhaupt noch eine Vorsorgevollmacht?

Wer darüber hinaus sichergestellt wissen möchte, dass eine von ihm selbst bestimmte Vertrauensperson ihn im Vorsorgefall vertreten kann, und vermeiden will, dass ein gerichtlich bestellter Betreuer für ihn handelt, benötigt weiterhin unbedingt eine umfassende und individuelle Vorsorgevollmacht. „Und zwar neben dem neu geschaffenen gesetzlichen Ehegattenvertretungsrecht“, erläutert Lindner. „Denn dieses bezieht sich ausschließlich auf den Bereich der Gesundheitsangelegenheiten und ermöglicht es dem Ehegatten beispielsweise nicht, Behördengänge, Versicherungsangelegenheiten oder Bankgeschäfte zu besorgen.“ Zudem besteht das Notvertretungsrecht des Ehegatten für maximal sechs Monate. Für nicht erfasste Geschäfte und generell nach Ablauf der sechs Monate muss ohne Vorsorgevollmacht im Betreuungsfall zwingend ein gerichtlicher Betreuer bestellt werden.

Pressekontakt:
Frau Notarassessorin Julia Lindner
Referat für Öffentlichkeitsarbeit der Landesnotarkammer Bayern
Ottostraße 10/III
80333 München
Telefon: +49 (0) 89 55166-0
Telefax: +49 (0) 89 55166-234
Original-Content von: Hamburgische Notarkammer, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

Mehr vom Autor

Vorsitzende der DEGEMED-Mitgliederversammlung im Amt bestätigt und neues Mitglied in den Vorstand gewählt

Berlin (ots) - Im Rahmen der Mitgliederversammlung bestätigten die Mitglieder der DEGEMED Christin Walsh als Vorsitzende der...

Teva feiert 50 Jahre ratiopharm / Jubiläumsveranstaltung von Deutschlands bekanntester Arzneimittelmarke

Ulm (ots) - Gute Preise. Gute Besserung. Dieses Versprechen hält ratiopharm als erstes deutsches Generika Unternehmen seit...

Gesund wohnen, glücklich leben / Expertentipps von VELUX für ein rundum gesundes Wohnklima

Hamburg (ots) - Nicht nur beim Sport, sondern auch zu Hause ist die eigene Gesundheit von großer...

Dosierungsangabe auf Rezept kann die Arzneimitteltherapiesicherheit verbessern

Berlin (ots) - Seit November 2020 muss auf einer ärztlichen Arzneimittelverordnung die Dosierung - z.B. >>1-0-1<>Dj<>Dj<>Dj<< leistet...

Ähnliche Artikel

Advertismentspot_img

Neueste Beiträge

Vorsitzende der DEGEMED-Mitgliederversammlung im Amt bestätigt und neues Mitglied in den Vorstand gewählt

Berlin (ots) - Im Rahmen der Mitgliederversammlung bestätigten die Mitglieder der DEGEMED Christin Walsh als Vorsitzende der Mitgliederversammlung. Außerdem wählten die Mitglieder Andreas Smurawski...

Teva feiert 50 Jahre ratiopharm / Jubiläumsveranstaltung von Deutschlands bekanntester Arzneimittelmarke

Ulm (ots) - Gute Preise. Gute Besserung. Dieses Versprechen hält ratiopharm als erstes deutsches Generika Unternehmen seit 1973. 50 Jahre später, 2023, feierte Teva...

Gesund wohnen, glücklich leben / Expertentipps von VELUX für ein rundum gesundes Wohnklima

Hamburg (ots) - Nicht nur beim Sport, sondern auch zu Hause ist die eigene Gesundheit von großer Bedeutung. Dabei hängt ein gesundes Wohnklima von...