Donnerstag, April 16, 2026

BPI fordert Grünes E-Rezept

Berlin (ots) – Mit der Einführung des elektronischen Rezeptes (E-Rezept) in der Testregion Berlin-Brandenburg fordert der BPI auch die Umsetzung des Grünen E-Rezeptes. „Der Gesetzgeber hat es fest im Patientendatenschutzgesetz (PDSG) verankert“, sagt BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Kai Joachimsen. „Ab 2022 müssen alle Praxen verpflichtend die elektronische Version des Roten Rezeptes ausstellen. Zeitgleich muss auch das Grüne E-Rezept an die Telematikinfrastruktur angebunden sein.“

Seit Einführung des Grünen Rezeptes 2004 entwickelte sich die Verordnung von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu einem festen Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Es bindet apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel in ein ärztliches Gesamtbehandlungskonzept ein und vereinfacht die tägliche Arbeit von Medizinern und Apothekern. Die OTC-Daten 2021 des BPI zeigen, dass vier von fünf Ärzten das Grüne Rezept in ihrem Praxisalltag nutzen. 31 Prozent aller Verordnungen für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel wurden im letzten Jahr mit dem Grünen Rezept vorgenommen, insgesamt verordneten Ärzte im vergangenen Jahr 40 Millionen Grüne Rezepte (siehe Grafik, OTC-Daten 2021, SS. 50/51). Kein Wunder: Viele Erkrankungen lassen sich mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln behandeln. Ärzte verordnen sie oftmals als Einstiegs-, Stufen- oder Begleittherapien. Häufig bedeutet der Selbstkauf von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln für Patienten jedoch eine finanzielle Belastung, doch es gibt Lösungen.

Kostenerstattung über das Grüne Rezept

Mittlerweile bieten 76 Krankenkassen ihren Patienten eine Rückerstattung von Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel im Rahmen ihrer Satzungsleistungen an, die Ärzte über das Grüne Rezept verordnen.

Für eine Erstattung ist die ärztliche Verordnung des Arzneimittels erforderlich. „Folglich ist auch die Einführung eines Grünen E-Rezeptes dringend erforderlich“, sagt Dr. Joachimsen.

Eine aktuelle Liste der OTC-Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen finden Sie hier (https://www.bpi.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Publikationen/sonstige/2021-03-02_BPI_Liste_OTC-Satzungsleistungen_der_Krankenkassen.pdf).

Die OTC-Daten 2021 können über die BPI-Webseite heruntergeladen oder als Printversion (https://www.bpi.de/de/service/otc-daten) bestellt werden. Zusätzlich ist die Publikation im BPI-Kiosk (https://www.bpi.de/de/newsroom/bpi-kiosk) abrufbar.

Hinweis: Die Verwendung des Fotos ist unter der Quellenangabe Shutterstock/LDprod und in Verbindung mit der Pressemeldung honorarfrei.

Pressekontakt:
Andreas Aumann (Pressesprecher), Tel. 030 27909-123, [email protected]
Original-Content von: BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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