Mittwoch, Januar 21, 2026

Zahnkosmetik liegt bei Jüngeren im Trend / Private Zahnzusatzversicherungen leisten immer häufiger auch für Schönheitskorrekturen beim Zahnarzt

München/Saarbrücken (ots) –

Weiße Zähne gelten als schön – und ein strahlendes Lächeln ist den meisten Menschen wichtig. Zahnarztleistungen für gesunde und gepflegte Zähne können jedoch schnell teuer werden – insbesondere für gesetzlich Versicherte. Sie müssen bei Zahnbehandlungen und Prophylaxemaßnahmen einen erheblichen Teil der Kosten selbst tragen. Immer mehr Versicherte ergänzen ihren gesetzlichen Versicherungsschutz deshalb durch eine private Zahnzusatzversicherung. Die Versicherer leisten nun immer häufiger auch für Zahnkosmetik.

Insbesondere Jüngere zwischen 18 und 45 Jahren sind zunehmend bereit, aus ästhetischen Gründen auch in kosmetische Behandlungen wie Bleaching sowie in Zahnstellungskorrekturen zu investieren. Damit verbunden ist der Wunsch nach einem gesunden und schönen Gebiss bis ins Alter. Nicht selten wird dieser Wunsch jedoch kostspielig – etwa dann, wenn neben freiwilligen kosmetischen Maßnahmen zur Beseitigung von Verfärbungen am Zahnschmelz zusätzlich Zahnersatz oder kieferorthopädische Behandlungen notwendig werden.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt nur einen Teil der Kosten für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie. In der Regel beteiligt sich die GKV mit einem Festzuschuss von 60 Prozent an den Kosten für die Standardversorgung.

„Eine private Zahnzusatzversicherung kann sich hier durchaus lohnen. Denn sie trägt nicht nur die Kosten für regelmäßige Prophylaxe wie die professionelle Zahnreinigung im Idealfall in voller Höhe und unbegrenzt. Auch geänderte Kundenbedürfnisse wie Zahnkosmetik oder Schmerzausschaltung durch Akupunktur oder Hypnose werden berücksichtigt und erstattet“, weiß Grit Läuter-Lüttig, Leiterin der Produktentwicklung bei der Union Krankenversicherung (UKV), dem deutschlandweiten Krankenversicherer der Sparkassen-Finanzgruppe. „Eine private Absicherung ermöglicht zudem stets eine qualitativ hochwertige Behandlung mit modernsten medizinischen Methoden über die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse hinaus.“ Je nach Tarif übernimmt die Zusatzversicherung dabei bis zu 100 Prozent des Eigenanteils – wie beispielsweise der Tarif ZahnPrivat 100 (https://www.ukv.de/zahnzusatz_ots) der UKV, der im Sommer 2024 auf den Markt kam.

90 Prozent und damit etwa 74,5 Millionen Menschen sind in Deutschland in der GKV versichert. Rund 18 Millionen gesetzlich Versicherte setzen für ihre Zahngesundheit bereits auf eine private Zahnzusatzversicherung. Diese wird mit einem Basistarif oft bereits für weniger als zehn Euro pro Monat angeboten, ein Tarif mit voller Kostenübernahme für knapp über 20 Euro.

„Viele Tarife sind unkompliziert online abschließbar“, weiß Guido Merz, Vertriebsexperte bei der UKV. „Versicherte sollten jedoch darauf achten, dass ihr individueller Bedarf möglichst genau abgefragt wird und die anschließend vorgeschlagenen Tarife einen transparenten Überblick über die enthaltenen Leistungen bieten.“ Wer Wert auf persönliche Beratung legt, sollte einen Versicherer wählen, der wie die UKV neben dem Onlinevertrieb auch ein umfassendes Beratungsnetz für die Versicherten vor Ort anbietet.

Mehr Infos: https://ots.de/whyKT9

Pressekontakt:
Kristina Banasch
Unternehmenskommunikation Konzern Versicherungskammer/
Union Krankenversicherung(UKV)
Telefon +49 89 2160 4010
[email protected]
Original-Content von: Konzern Versicherungskammer, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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