Sonntag, November 24, 2024

So schützen Sie sich beim Besuch in der Arztpraxis / Patienten sollten Behandlungs- und Vorsorgetermine unbedingt wahrnehmen – und nicht aus Angst vor Corona Arztbesuche vermeiden

Baierbrunn (ots) – Gut ein Jahr ist es her, dass die Corona-Pandemie Deutschland erreicht hat. Vor allem in den ersten Wochen kam es zu einem deutlichen Rückgang der Patientenzahlen in den Arztpraxen. „Zum einen hatten viele Patienten Angst vor einer Infektion. Zum anderen waren auch die Praxisteams verunsichert“, sagt Dr. Heribert Brück, Kardiologe und Pressesprecher des Bundesverbandes Niedergelassener Kardiologen (BNK). Inzwischen haben sich die Praxen auf die besondere Situation eingestellt – und das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ zeigt, was man als Patient beim Arztbesuch beachten sollte.

Pünktlich fünf Minuten vorm Termin in die Praxis

Die medizinischen Fachgesellschaften raten davon ab, aus Angst vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus den dringend notwendigen Besuch in einer Arztpraxis abzusagen. Patienten sollten ihre Behandlungs- und Vorsorgetermine möglichst wahrnehmen. Dies ist wichtig, damit Erkrankungen erkannt und optimal behandelt werden können.

Hilfreich für die Praxisteams ist es, wenn die Patienten zu den organisierten Abläufen in der Praxis beitragen. Viele Praxen haben statt der offenen Sprechstunden Terminsprechstunden eingerichtet. Patienten sollten vorher anrufen und pünktlich etwa fünf Minuten vor dem Termin erscheinen. Vorsicht: Wer einen Arzttermin hat, aber plötzlich Erkältungssymptome verspürt, sollte vorher in der Praxis anrufen. Per Telefon werden die nächsten Schritte besprochen – etwa ob ein Coronatest nötig ist oder wie eine Behandlung dennoch stattfinden kann.

Die aktuellen regionalen Bestimmungen beachten

Selbstverständlich sollten sich Patienten auch beim Arztbesuch an die allseits bekannten Hygieneregeln halten: beim Betreten der Praxis die Hände desinfizieren, in die Ellenbeuge niesen, Abstand zu anderen wahren und einen Mund-Nasen-Schutz tragen. In vielen Bundesländern ist in Arztpraxen ein medizinischer Mundschutz Pflicht. Dazu zählen chirurgische Masken, KN95- und FFP2-Masken. Unbedingt sollten die aktuellen regionalen Bestimmungen beachtet werden. In Bayern beispielsweise ist das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht.

Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei. Das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ 3A/2021 ist aktuell in den meisten Apotheken erhältlich. Viele weitere interessante Gesundheits-News gibt es unter https://www.apotheken-umschau.de sowie auf Facebook (https://www.facebook.com/Apotheken.Umschau/) und Instagram (https://www.instagram.com/apotheken_umschau/).

Pressekontakt:
Katharina Neff-Neudert
Tel. 089 / 744 33 360
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Quelle: ots

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