Donnerstag, November 28, 2024

Risiken und Nebenwirkungen meiden: Das können Sie tun

Baierbrunn (ots) –

Medikamente und Impfstoffe werden zwar bei der Zulassung getestet – doch können Patienten helfen, unerwünschte Effekte zu minimieren

Ein Medikament, das Sie einnehmen, lässt Sie tagsüber müde fühlen? Dann sollten Sie das unbedingt melden – auch wenn Müdigkeit als mögliche Nebenwirkung bereits in der Packungsbeilage aufgeführt ist. „Obwohl Ärzte, Apotheker und pharmazeutische Unternehmen Nebenwirkungen melden, ist es wichtig, dass Patienten dies auch tun“, rät Julia Stingl, Professorin für Pharmakologie, Direktorin des Instituts für Klinische Pharmakologie an der Universitätsklinik der RWTH Aachen, im Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“.

Patienten profitieren von verbesserter Sicherheit

Je mehr Menschen nach der Zulassung ein Medikament nehmen und ihre Erfahrungen dazu teilen, desto mehr lernen Wissenschaftlerinnen, Forscher und pharmazeutische Unternehmen über Wirkung und Nebenwirkung. Bei der Zulassung eines Medikaments oder Impfstoffs müssen die pharmazeutischen Unternehmen zwar nachweisen, dass die Arznei wirksam und sicher ist und einen größeren Nutzen als ein mögliches Risiko birgt. Grundlage dafür ist das Arzneimittelgesetz (AMG) von 1978. Ärzte melden ihrerseits unerwünschte Effekte – doch beziehen sie sich weitestgehend auf neue Medikamente. Das reicht im Hinblick auf Langzeiteffekte nicht aus.

Patientinnen und Patienten sind gefragt anzugeben, was ihnen aktuell zusetzt, egal ob das Medikament neu oder schon lange auf dem Markt ist. Je mehr Details sie nennen, desto besser lässt sich eine Meldung bewerten. Etwa wie hoch die eingenommene Dosis war oder ob noch andere Mittel eingenommen wurden. „Wer jetzt denkt, melden bringt mir nichts, der denkt falsch. Viele Patienten nehmen Medikamente über Jahre oder Jahrzehnte ein und profitieren natürlich persönlich von der verbesserten Sicherheit“, betont Pharmakologin Stingl. Ist das Risiko für die Patienten zu hoch und der Nutzen zu gering, kann die Zulassung widerrufen werden – das Mittel wird vom Markt genommen.

Anlaufstellen für die Meldung von Nebenwirkungen

Gemeinsam mit anderen europäischen Forschenden entwickelt Stingl derzeit eine App, die vor allem Ältere aktiver in die eigene Gesundheitsversorgung einbinden soll. Der Patient speichert dazu in der App seine Medikamente, Dosisänderungen, Besonderheiten und Nebenwirkungen anonymisiert ab. Ziel des Forschungsprojektes ist es, mithilfe künstlicher Intelligenz individuelle Therapieverläufe vorherzusagen oder besser einzuschätzen.

Erste Anlaufstelle kann heute schon die Apotheke vor Ort sein, um sich beraten zu lassen. Zudem können Patientinnen und Patienten jeweilige Nebenwirkungen unter Angabe ihres Alters, dem Namen des Medikaments und den jeweiligen Nebenwirkungen an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonnoder an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Langen, Hessen, melden. Online steht dafür das gemeinsame Meldeportal von BfArM und PEI unter www.nebenwirkungen.bund.dezur Verfügung.

Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei. Das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ 4A/2022 ist aktuell in den meisten Apotheken erhältlich. Viele weitere interessante Gesundheits-News gibt es unter https://www.apotheken-umschau.de sowie auf Facebook (https://www.facebook.com/Apotheken.Umschau/) und Instagram (https://www.instagram.com/apotheken_umschau/).

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Katharina Neff-Neudert
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Quelle: ots

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