Freitag, Dezember 1, 2023

Rehabilitation in Kennzahlen: Zweiter Teilhabeverfahrensbericht

Frankfurt am Main (ots) – Der zweite Teilhabeverfahrensbericht Bericht gibt erstmalig umfassende Einblicke in das Verwaltungsgeschehen der Rehabilitationsträger in Deutschland. Hierzu wurden Daten von 991 Trägern zu insgesamt 3,2 Mio. Anträgen des Berichtsjahres 2019 ausgewertet. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) hat den Bericht nun als Druckfassung veröffentlicht.

Entlang 16 gesetzlich vorgeschriebener Sachverhalte erfassen die gesetzlichen Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung, die Träger im Rahmen des Rechts der sozialen Entschädigung, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe verschiedene Merkmale zu Verfahrensabläufen bei Anträgen auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe.

Der Teilhabeverfahrensbericht zeigt beispielsweise auf, wie viele Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe in einem Kalenderjahr bei den Rehabilitationsträgern gestellt wurden. Er gibt Auskunft darüber, wie oft Träger die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen zur Zuständigkeitsklärung oder Bedarfsfeststellung überschritten haben. Ebenfalls wird gezeigt, wie viel Zeit im Durchschnitt zwischen Antragsstellung und Bewilligung einer beantragten Leistung vergeht oder wie häufig Widersprüche oder Klagen zugunsten eines Leistungsberechtigten entschieden werden. Erstmals liegen mit dem zweiten Teilhabeverfahrensbericht Daten zur Anzahl beantragter und bewilligter Persönlicher Budgets, zur Anzahl der Erstattungsverfahren zwischen den Rehabilitationsträgern und zur Anzahl der Erstattungen selbstbeschaffter Leistungen vor.

Von über 1.200 bei der BAR registrierten Trägern, sind 991 ihrer gesetzlichen Pflicht nachgekommen und haben ihre Daten für das Berichtsjahr 2019 an die BAR übermittelt. Im Anschluss hat die BAR die Daten unter Beteiligung der Rehabilitationsträger ausgewertet. Ziel des Teilhabeverfahrensberichts ist, mehr Transparenz zur Leistungsfähigkeit des Reha-Systems herzustellen und neue Möglichkeiten der Evaluation und Steuerung zu eröffnen. Der Teilhabeverfahrensbericht wurde mit Inkrafttreten des Teil 1 des Bundesteilhabegesetzes zum

1. Januar 2018 eingeführt und erscheint seit 2019 jährlich (siehe § 41 SGB IX).

Der zweite Teilhabeverfahrensbericht steht in barrierefreier Fassung auf der BAR-Website ( Teilhabeverfahrensbericht (https://www.bar-frankfurt.de/themen/teilhabeverfahrensbericht/teilhabeverfahrensberichte.html“>www.bar-frankfurt.de)) zum Download zur Verfügung. Eine Druckfassung kann ab sofort ebenfalls über die Internetseite der BAR (www.bar-frankfurt.de/shop) bezogen werden.

Pressekontakt:
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR)
Franziska Fink
Telefon: 069 605018-47
Telefax: 069 605018-29
E-Mail: [email protected]
Original-Content von: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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