Olching (ots) –
– 92 von 103 Krankenkassen beteiligen sich an Kosten für professionelle Zahnreinigungen (PZR)
– durchschnittlich werden pro Jahr 46 EUR übernommen
– 9% der gesetzlichen Kassen leisten nur 1 x pro Jahr
– 12% der gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten 2 x jährlich
– Kosten für PZR liegen mittlerweile bei etwa 80 – 120 EUR
Durchschnittlich beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen mit 46 EUR pro Jahr an den Kosten der individuellen Zahnprophylaxe. Allerdings kostet eine professionelle Zahnreinigung (PZR) mit 80 bis 120 EUR im Schnitt wesentlich mehr pro Sitzung.
Gesetzlich Versicherte müssen also einen Großteil der Kosten für Zahnprophylaxe aus eigener Tasche bezahlen! Zudem sind die Hürden, um den zustehenden Krankenkassenanteil zu erhalten, oftmals hoch.
Erstattung für PZR unkompliziert – aber meist gering
Es gibt aktuell 103 gesetzliche Krankenkassen und jede bietet ein eigenes, mehr oder weniger kompliziertes Erstattungsmodell an. Die Auswertung des Portals zahnzusatzversicherung-experten.de zeigt, dass es mehr als die Hälfte der Krankenkassen ihren Versicherten einfach machen – Um sich den versprochenen Anteil zur Zahnreinigung zu sichern, genügt die Übermittlung der Originalrechnung samt Bankverbindung.
Manche Anbieter erstatten auf diese Weise 2 x jährlich bis zu 45 EUR direkt aufs Konto. Die AOK Niedersachsen übernimmt zweimal im Jahr 80 % der PZR-Rechnung. Allerdings nur dann, wenn das stattliche Gesundheitsbudget von 500 EUR noch nicht ausgeschöpft wurde. Allerdings sind ca. 40 EUR Zuschuss pro Jahr die Regel.
Die vollständige Liste gibt es hier zum Abruf (https://www.zahnzusatzversicherung-experten.de/files/content/downloads/Professionelle-Zahnreinigung-was-zahlt-die-gesetzliche-Krankenkasse.pdf)
Bonusprogramme: Viel Aufwand, wenig Leistung
Auf der anderen Seite koppeln einige Krankenkassen eine Erstattung an Bonusprogramme. Die Konzepte variieren zwischen Punktesystemen oder Geldprämien, die sich sammeln und dann eintauschen bzw. auszahlen lassen.
Eines haben viele gemeinsam: Der Aufwand ist verhältnismäßig hoch und verkompliziert eine Rückerstattung enorm.
Beispielsweise wird jede Vorsorgemaßnahme mit 5 EUR prämiert. Erst am Ende eines Jahres lassen sich dann die so angesparten Geldprämien bis maximal 100 EUR auszahlen! Alternativ gibt es bis zu 200 EUR wenn der Bonus zweckgebunden eingesetzt wird.
Manche Programme fordern zudem eine gewisse Anzahl an Pflicht- und Wahlmaßnahmen, um sich überhaupt für eine Erstattung zu qualifizieren.
Zweckgebundene Prämien meist höher
Verzichten Versicherte auf die Überweisung eines Geldbetrages, ist der zweckgebundene Bonus meist die lukrativere Alternative. Wird die Prämie an eine angebotene Gesundheitsleistung gebunden, wird der gesparte Bonus nicht selten verdoppelt. Welche Maßnahmen in Anspruch genommen werden können, variieren je nach Programm.
Prämienbeträge steuerpflichtig!
Wünschen Versicherte die Auszahlung der Prämien, ist Vorsicht geboten. Denn mit dem Zahlungseingang auf dem Konto ist es noch nicht getan. Die von der Krankenkasse geleistete Zahlung muss bei der Einkommenssteuer angegeben werden! Hierfür erhalten die Versicherten einen speziellen Beleg von der Krankenkasse.
Gesundheitskonto: Entweder – Oder!
Ein weiterer Aspekt der Bonusprogramme sind feste Budgets in sogenannten Gesundheitskonten. Beworben werden sie mit einem vielversprechenden: „Selbst entscheiden, was erstattet werden soll“ und suggerieren, dass das Budget für fast alle Maßnahmen verwendet werden kann.
Doch meistens ist nicht nur das Budget begrenzt, sondern auch die möglichen Gesundheitsleistungen durch Maximalbeträge oder prozentuale Limits.
Werden dann mehrere Leistungen benötigt oder gewünscht, muss sich der Versicherte entscheiden für was er die Bezuschussung verwenden möchte und einen nicht unerheblichen Teil aus eigener Tasche bezahlen.
Zahnzusatzversicherungen erstatten Zahnreinigung unkomplizierter
„Für uns war es sehr interessant zu sehen, wie sich die Krankenkassen an der Zahnprophylaxe beteiligen!“ so Maximilian Waizmann, Geschäftsführer der Versicherungsmakler Experten GmbH.
„Einige Krankenkassen bieten interessante Anreize. Dennoch reicht das bei Weitem nicht aus, wenn man berücksichtigt, dass eine Zahnreinigung meist 100 EUR kostet und die meisten Menschen 2 x jährlich zum Zahnarzt gehen! Viele gute Zahnzusatzversicherungen übernehmen deutlich mehr Prophylaxe-Kosten und müssen dabei nicht unbedingt teuer sein.“
Viele private Zusatzversicherungen übernehmen die Prophylaxe-Kosten in Höhe von 200 EUR pro Jahr oder noch mehr. Bei einigen lassen sich sogar Kosten für kosmetisches Bleaching mit versichern – dafür leistet keine gesetzliche Krankenversicherung.
Was tragen die drei größten Krankenkassen zur Zahnprophylaxe bei?
Werfen wir einen Blick auf die drei größten deutschen Krankenkassen. Die beiden mitgliederstärksten Krankenkassen „Techniker Krankenkasse (TK)“ und „BARMER“ honorieren die Durchführung einer professionellen Zahnreinigung durch Prämienpunkte in ihren hauseigenen Bonusprogrammen.
Der TK ist eine PZR 1000 Punkte wert. Der Gegenwert entspricht 10 EUR und lässt sich umgehend einlösen. Die BARMER prämiert eine PZR mit 150 Punkten, für die sich 9 EUR ausbezahlen lassen.
Zwar bietet auch die drittgrößte Krankenkasse DAK ein Bonusprogramm, bindet allerdings die Erstattung für eine Zahnreinigung nicht daran. Im Vergleich zu den beiden vorher genannten Versicherern ist die Abwicklung für DAK-Versicherte komfortabler und lukrativer. Jährlich stellt die DAK ein Budget von 60 EUR zur Verfügung. Um sich diese Leistung zu sichern, ist lediglich die Übermittlung der Originalrechnung samt Bankverbindung notwendig.
Quellen:
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/856392/umfrage/groesste-gesetzliche-krankenkassen-in-deutschland-nach-der-versichertenzahl/
Experten Ratgeber zur Zahnreinigung: https://bit.ly/3fCWiKd
https://www.kzbv.de/pressemitteilung-vom-29-9-2020.1427.de.html
Über die Versicherungsmakler Experten GmbH:
Die Versicherungsmakler Experten GmbH ist seit über zehn Jahren auf den Vergleich von Zahnzusatzversicherungen spezialisiert. Neben individueller Beratung bietet das Vergleichsportal Verbrauchern einen kostenlosen Online-Vergleich mit Annahme-Check und viele nützliche Ratgeber-Inhalte rund um die Themen Zahngesundheit & Zahnzusatzversicherung. Die Versicherungsmakler Experten GmbH ist als unabhängiger Versicherungsmakler tätig und erhält für die Vermittlung und Betreuung eine Vergütung.
Pressekontakt:
Daniel Müller
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Quelle: ots