Montag, Januar 26, 2026

„Medizin ist keine Glaubenssache“ / Demo gegen das katholische Abtreibungsverbot am 5. Februar in Hamm

Hamm (ots) –

Der Rechtsstreit zwischen Joachim Volz und dem „christlichen Krankenhaus Lippstadt“ geht in die nächste Runde: Wie bei der ersten Instanz in Lippstadt ist auch im Vorfeld der Revisionsverhandlung am 5. Februar in Hamm eine Demonstration geplant. Die „Demo gegen das katholische Abtreibungsverbot“ beginnt um 10 Uhr mit einer Kundgebung auf dem Marktplatz Hamm.

Der Fall des Lippstädter Chefarztes Joachim Volz, dem von dem katholisch-protestantischen Klinikbetreiber untersagt wurde, weiterhin medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, hat die bereits totgeglaubte Debatte über die gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland wieder ins Rollen gebracht (https://www.giordano-bruno-stiftung.de/meldung/widerstand-volz-218-stgb). Tatsächlich hat der Rechtsstreit im vergangenen Jahr für viel Aufsehen gesorgt. Die Petition von Joachim Volz (https://innn.it/keinmord) wurde rund 300.000-mal unterzeichnet, die Demo zum Gerichtstermin am 8. August 2025 schaffte es sogar in die „Tagesschau“ und ins „heute Journal“. Mit der Demonstration am 5. Februar in Hamm soll der Druck auf die Politik nun noch einmal verstärkt werden.

„Religiöse Dogmen dürfen nicht die medizinische Praxis bestimmen, wie dies in einigen Teilen der USA geschieht“, sagt gbs-Sprecher Michael Schmidt-Salomon: „Immerhin investieren die kirchlichen Träger hierzulande keinen Cent in den Betrieb ‚ihrer‘ Krankenhäuser, die zu 100 Prozent von öffentlichen Zuschüssen und den Krankenkassen getragen werden. Völlig zu Recht hat daher die SPD-Bundestagsfraktion beschlossen (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-08/spd-schwangerschaftsabbruch-paragraf-218-krankenhaeuser), konfessionelle Krankenhäuser zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen zu verpflichten.“

„Ein medizinethischer Skandal“

Dass die Klinikbetreiber in Lippstadt auf das kirchliche Arbeitsrecht zurückgreifen, um medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche zu verbieten, hält Schmidt-Salomon für einen „medizinethischen Skandal“: „Denn medizinisch indizierte Abbrüche, etwa infolge einer schwerwiegenden Fehlbildung des Fötus, sind keine optionalen Zusatzleistungen der Kliniken, sondern zählen vielmehr zu den Kernaufgaben eines Perinatalzentrums.“ Dies verdeutlicht auch die „Medizinische Stellungnahme“, die Rechtsanwalt Till Müller-Heidelberg („Institut für Weltanschauungsrecht“ (https://weltanschauungsrecht.de/meldung/nach-klinikfusion-katholischer-traeger-verbietet-chefarzt-vornahme-schwangerschaftsabbruechen)) mit der Klagebegründung im Berufungsverfahren von Joachim Volz eingereicht hat.

In dieser von renommierten Experten der Perinatalmedizin unterzeichneten Stellungnahme, die das Gericht bei der Verhandlung am 5. Februar (Beginn: 12.15 Uhr) dringend berücksichtigen sollte, heißt es u.a.: „Ärztliches Handeln ist kein Baukastensystem beliebig untersagbarer Einzeltätigkeiten. Der medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbruch ist ein wesentlicher Bestandteil eines zusammenhängenden ärztlichen Verantwortungsgefüges. Moralisch begründete Verbote innerhalb dieses Gefüges sind fehlgeleitet: Sie zerstören die Voraussetzungen für verantwortliche, empathische und patientenzentrierte Medizin – gerade in jenen Situationen, in denen sie am dringendsten benötigt wird. Es ist moralisch wie rechtlich nicht vertretbar, einem Arzt, der die medizinische Kompetenz, die persönliche Nähe und das Vertrauen eines Paares besitzt, per Dienstanweisung zu verbieten, einen nach § 218a Abs. 2 StGB eindeutig zulässigen Eingriff durchzuführen. Eine solche Anweisung ist nicht Ausdruck ethischer Verantwortung, sondern deren Negation. Sie widerspricht ärztlicher Ethik, gefährdet Patientinnen und unterläuft den klaren Willen des Gesetzgebers.“

Für Selbstbestimmung, gegen religiös begründete Verbote

Die Giordano-Bruno-Stiftung ruft neben anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen zur Demo am 5. Februar in Hamm auf. Es geht darum, ein klares Zeichen zu setzen für die Selbstbestimmungsrechte des Individuums, für einen freien Zugang zu medizinischen Leistungen rund um Schwangerschaftsabbrüche und gegen religiös begründete Verbote in der öffentlichen Gesundheitsversorgung. Auf der Kampagnenplattform innn.it (https://innn.it/keinmord)findet sich dazu ein persönlicher Aufruf von Joachim Volz: „Bitte komm mit uns auf die Straße – und bring, wenn möglich, weitere Menschen mit. Jede Person vor Ort macht den Druck größer: auf Politik, auf Klinikträger, auf Verantwortliche.“

Die Demo am Donnerstag, dem 5. Februar, beginnt um 10.00 Uhr mit einer Kundgebung auf dem Marktplatz Hamm und endet mit einer Abschlusskundgebung vor dem Landesarbeitsgericht Hamm. Dabei werden Redebeiträge u.a. von Joachim Volz, Kristina Hänel, Michael Schmidt-Salomon und Ricarda Lang erwartet. Wie schon für die vorangegangene Demo in Lippstadt (https://www.giordano-bruno-stiftung.de/meldung/volz-schluss-mit-religioesen-vorschriften) hat die Giordano-Bruno-Stiftung auch das Plakat für die Demo in Hamm entwickelt. Zudem gibt es auf der gbs-Website (https://www.giordano-bruno-stiftung.de/meldung/medizin-ist-keine-glaubenssache) abermals Vorschläge für Demoschilder, die man herunterladen und selbst ausdrucken kann.

Pressekontakt:
Elke Held / Dr. Dr. h.c. Michael Schmidt-Salomon,
https://www.giordano-bruno-stiftung.de/content/pressekontakt
Original-Content von: Giordano Bruno Stiftung, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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