Mittwoch, Januar 28, 2026

Krankes Kind: Wann zum Arzt, wann in die Apotheke?

Düsseldorf (ots) –

Service: Bei Neugeborenen gilt 37,8 bereits als hohes Fieber – Weitere Hinweise für ernste Fälle

Oft steuern Eltern zunächst eine Apotheke an, wenn ihr Kind krank ist. In einigen Fällen schickt das Apothekenteam sie aber mit dem Kind direkt eine Station weiter – zum Arzt. Wann und warum? Die Apothekerkammer Nordrhein klärt auf.

Die gute Nachricht: Viele leichte Kinderkrankheiten lassen sich mit rezeptfreien Arzneimitteln gut behandeln. „Apothekerinnen und Apotheker können dazu beraten, wann diese Medikamente einem Kind helfen und wann es die Eltern besser zu einem Kinderarzt oder sogar ins Krankenhaus bringen sollten“, erklärt Kathrin Luboldt, Vizepräsidentin der Apothekerkammer Nordrhein. Andere Erkrankungen lassen sich nur in sehr engen Grenzen selbst behandeln. „Generell gilt: Je jünger das Kind, umso eher übersehen die Eltern wichtige Zeichen.“ Einen wichtigen Hinweis bietet der Allgemeinzustand. Je leiser ein Kind leidet, desto kränker ist es in der Regel.

Beispiel Fieber, das gerade bei kleineren Kindern häufig auftritt. Solange das Mädchen oder der Junge ohne weitere Beeinträchtigungen weiterspielt, dürfen die Eltern erst einmal abwarten. Das gilt auch, wenn sie ein fiebersenkendes Medikament wie Paracetamol oder Ibuprofen gegeben haben und dieses gut hilft. „Ich sage immer, dass der Zustand des Kindes eine entscheidende Rolle spielt und nicht der bloße Wert auf dem Fieberthermometer“, berichtet Luboldt aus ihrer Praxis in ihrer Apotheke. Wichtige Ausnahme: Neugeborene in einem Alter bis zu drei Monaten. Bei ihnen gilt bereits 37,8 Grad Celsius als hohes Fieber. „Hier sollten die Eltern mit dem betroffenen Kind unbedingt zur Arztpraxis oder zum Krankenhaus fahren.“ Das gilt unabhängig vom Alter auch, wenn Kinder starke Schmerzen haben, Nahrung verweigern, Acetongeruch wahrnehmbar ist, die Kinder lethargisch wirken, eine ungewöhnliche Hautfarbe haben, Krampfanfällen auftreten oder trotz deutlicher Fiebersenkung weiterhin deutlich leiden.

Gerade im Winter scheint für viele Eltern kaum ein Tag ohne laufende Nase oder Husten zu vergehen. Verlaufen die Erkältungsbeschwerden komplikationslos, helfen ausreichend Flüssigkeit, schleimlösende Medikamente, passende Nasensprays oder auch das Inhalieren mit einer Kochsalzlösung. Kommt Stöhnen, Röcheln oder ungewöhnliche Geräusche beim Ein- und Ausatmen hinzu, sollten die Eltern den Kinderarzt oder den Notdienst konsultieren. Das gilt auch bei sehr starkem Husten sowie weiteren Symptomen wie Bauchschmerzen, starkem Krankheitsgefühl oder Fieber. „Verfärbt sich die Haut gräulich oder bläulich, tritt Blässe auf oder kommt es zu Brustschmerzen, unbedingt den Notarzt oder Rettungsdienst rufen“, warnt die Kammer-Vizepräsidentin. „Das gilt auch, wenn sich bei einem Säugling die Nasenflügel während des Atems heftig bewegen.“

Magen-Darm-Infekte treten bei Kindern ebenfalls häufig auf. Beim Durchfall verliert der Körper viel Wasser und damit lebenswichtige Elektrolyte. Säuglinge und Kleinkinder können im Extremfall dadurch Krampfanfälle bekommen. Müdigkeit, aber auch zunehmende Apathie, kühle Beine und Arme sowie eine verringerte Urinbildung weisen auf eine zunehmende Dehydrierung hin. „Mein Tipp: Wenn man mit den Fingern eine Hautfalte beim Kind bildet, diese loslässt und sie länger als zwei Sekunden besteht, ist das ein weiteres wichtiges Warnzeichen“, erklärt Kathrin Luboldt. Ob bei kleinen oder großen Patientinnen und Patienten: Durchfall behandelt man in erster Linie mit Elektrolytlösungen aus der Apotheke vor Ort. „Treten gleichzeitig Fieber, Erbrechen, Bauchschmerzen oder Blut im Stuhl auf, gehört das Kind zur Ärztin oder zum Arzt.“

Die Apotheken vor Ort tun ihr Bestes, um Kinder mit den notwendigen Arzneimitteln zu versorgen. Seit einigen Jahren treten jedoch immer wieder Lieferengpässe auf. „Ich empfehle Eltern, sich sicherheitshalber mit wichtigen Arzneimitteln für den Akutfall zu bevorraten.“ Die Apothekenteams beraten kompetent zur richtigen Zusammenstellung der Hausapotheke. Und das natürlich nicht nur für kleine, sondern auch für große Patientinnen und Patienten.“ Und falls Arzneimittel nicht lieferbar sind, suchen wir nach Alternativen und fragen bei anderen Apotheken vor Ort nach, ob sie dieses vorrätig haben.“

Über uns: Apothekerkammer Nordrhein

Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts Trägerin der berufsständischen Selbstverwaltung der Apothekerinnen und Apotheker, die in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf arbeiten oder leben. Sie vertritt die Interessen der über 12.200 Kammerangehörigen, die in öffentlichen Apotheken, Krankenhäusern, Wissenschaft, Industrie und Verwaltung oder bei der Bundeswehr tätig sind. Die Apotheke vor Ort übernimmt eine hoheitliche Aufgabe: die sichere, vom Heilberuf getragene, wohnortnahe Versorgung der Menschen mit Arznei- und Hilfsmitteln, 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr.

Pressekontakt:
Jens A. Krömer
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Apothekerkammer Nordrhein
Poststr. 4
40213 Düsseldorf
Tel. 0211 8388-119
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Original-Content von: Apothekerkammer Nordrhein, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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