Freitag, Dezember 6, 2024

KDA-Vorsitzender Kneppe zur Neuregelung der Sterbehilfe: Mit Alter und Sterben auseinandersetzen / Das Ja zum Leben stärken

Berlin (ots) –

Zur Neuregelung der Beihilfe zur Selbsttötung und zur Stellungnahme des Ethikrates erklärt Helmut Kneppe, Vorsitzender des Kuratoriums Deutsche Altershilfe:

„Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 in seinen Leitsätzen zur Suizidhilfe deutlich gemacht, dass das Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) auch das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben umfasst. Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, beinhalte die Freiheit, hierfür die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.

Dennoch: Auch wenn der Wunsch – so er denn selbstbestimmt getroffen werden kann und wird – zu respektieren ist, so ist doch der Wunsch eines Menschen, aus dem Leben scheiden zu wollen mit wenigen Ausnahmen eine Niederlage für uns, für unsere Gesellschaft. Mehr als 9000 Mal entscheidet sich ein Mensch jedes Jahr in Deutschland, sein Leben zu beenden. Wie selbstbestimmt sind diese Entscheidungen, vor dem Hintergrund welcher Umstände wurden diese Entscheidungen getroffen, hätte es Auswege, Möglichkeiten gegeben?

Der Ethikrat nennt in seiner Stellungnahme zur Neuregelung der Suizid-Hilfe dankenswerterweise als ein Beispiel für mögliche Hilfeleistungen zu einem freiverantwortlichen Suizid die Pflegeeinrichtungen. Das ist einerseits naheliegend, gibt es doch Situationen, in denen der Tod eine Erlösung ist. Hier sollte es gut begleitete und streng überprüfte Angebote geben.

Andererseits wirft das Beispiel auch ein Licht auf die Situation vieler älterer Menschen, die einsam sind und sich fragen, wer vermisst mich? Depression ist eine der häufigsten Ursachen für Suizide. Hier muss es sehr viel stärker darum gehen, das Ja zum Leben zu erleichtern, gute Gründe für ein Weiterleben anzubieten. Und da ist jeder einzelne, da sind aber auch die Institutionen gefordert. Unser Nachholbedarf an einer Auseinandersetzung mit unserem Leben im Alter und mit dem Tod ist riesig. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die daraus folgende Reform-Notwendigkeit geben uns diese Gelegenheit der Auseinandersetzung und Gestaltung. Wir sollten sie nutzen.

Pressekontakt:
Solveig Giesecke
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kuratorium Deutsche Altershilfe
Wilhelmine-Lübke-Stiftung e.V.
Michaelkirchstr. 17-18
10179 Berlin
Tel.: +49 30 / 2218298 – 58
Fax: +49 30 / 2218298 – 66
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kda.de
Original-Content von: Kuratorium Deutsche Altershilfe Wilhelmine Lübke Stiftung, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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