Freitag, Januar 9, 2026

Grippeschutzimpfungen in Apotheken langfristig abgesichert

Berlin (ots) –

Die Grippeschutzimpfungen in Apotheken werden auf lange Sicht finanziell abgesichert. Sie bleiben somit für viele Menschen ein niedrigschwelliges und hochwirksames Präventionsangebot. Apotheken und Krankenkassen haben sich auf eine zukunftsweisende Vergütungsregelung geeinigt, die auch für alle laufenden Corona-Impfungen sowie alle künftigen Impfungen in den Apotheken gilt. Der neue „Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen durch Apotheken nach § 132e Absatz 1a SGB V“ zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt ab dem 15. Oktober 2025. Neben der diesjährigen, einmaligen Erhöhung des Apothekenhonorars für Grippeschutzimpfungen in Apotheken regelt der Vertrag vor allem die regelhafte Anpassung sämtlicher Impfhonorare für Apotheken ab dem 1. September 2026 nach festgelegten Kriterien.

„Viele Apotheken haben in den vergangenen Jahren viel Zeit und Kraft investiert, um den Menschen ein kompetentes und komfortables Impfangebot machen zu können. Mit der neuen Vereinbarung gibt es nun eine zukunftsweisende Basis, um das Impfangebot in den Apotheken finanziell abzusichern und mit pharmazeutischer Kompetenz zu stärken“, sagt DAV-Vorsitzender Dr. Hans-Peter Hubmann: „Alle gesetzlich versicherten Frauen und Männer können davon profitieren – ebenso wie alle mitmachenden Apotheken. Eine Erleichterung ist es, dass sich die Apotheken bei der Abrechnung auf die Zugehörigkeit der Versicherten zur auf der Gesundheitskarte angegebenen Krankenkasse verlassen dürfen.“

Mehr als 14.000 Apothekerinnen und Apotheker haben sich seit 2020 von ihren Landesapothekerkammern zur Durchführung von Schutzimpfungen schulen lassen. In der Herbst- und Wintersaison 2024/2025 führten rund 1.400 Apotheken mehr als 120.000 Grippeschutzimpfungen durch. Dazu kamen im Kalenderjahr 2024 noch knapp 80.000 Corona-Impfungen in Apotheken. Die Grippeimpfstoffe für Apotheken müssen – ebenso wie die Grippeimpfstoffe für Arztpraxen – jeweils schon im Frühjahr für den Herbst bestellt und produziert werden.

Mehr Informationen auf www.abda.de

Pressekontakt:
Benjamin Rohrer, Pressesprecher, 030 40004-131, [email protected] Splett, Stv. Pressesprecher, 030 40004-137, [email protected]
Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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