Donnerstag, Januar 29, 2026

Geflüchtete aus der Ukraine müssen keine Zuzahlungen für Medikamente leisten

Berlin (ots) –

Geflüchtete aus der Ukraine müssen beim Einlösen von rosa Rezepten während der ersten 18 Monate Aufenthalt in Deutschland keine Zuzahlungen für Arzneimittel in der Apotheke leisten. Sie sind damit wie andere Leistungsempfänger des Asylbewerberleistungsgesetzes zu behandeln. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) angesichts des anhaltenden Zustroms von flüchtenden Frauen, Männern und Kindern aus der Ukraine aufmerksam.

In zwei Fällen müssen jedoch auch Geflüchtete Geld für Arzneimittel ausgeben: Wenn sie noch nicht registriert sind und kein Kostenträger die Versorgung übernimmt, muss die Verordnung wie ein Privatrezept behandelt werden und die Kosten müssen von den Geflüchteten vollständig selbst übernommen werden. Nach 18 Monaten Aufenthalt in Deutschland müssen auch Geflüchtete aus der Ukraine wie andere Leistungsempfänger laut Asylbewerberleistungsgesetz Zuzahlungen für Arzneimittel leisten.

„Mit Engagement und Mitgefühl versorgen Apotheken die geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer. Es ist gut, dass in dieser Situation nicht auch noch Zuzahlungen geleistet werden müssen. Die Apotheken müssen bei der Versorgung aber zahlreiche sozialrechtliche Besonderheiten beachten und bürokratische Hürden überwinden“, sagt Thomas Dittrich, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV): „Die Suche nach und die Abrechnung mit dem richtigen Kostenträger verursachen erheblichen Zeit- und Personalaufwand. Je nach Land und Kommune ist mal eine Aufnahmeeinrichtung, mal eine Behörde oder eine Krankenkasse zuständig.“

Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 Prozent des Preises des verordneten Medikaments, mindestens aber 5 Euro und höchstens 10 Euro. Die Krankenkassen sparen durch die Zuzahlungen, die von Apotheken eingezogen werden müssen, mehr als zwei Milliarden Euro pro Jahr.

Mehr Informationen unter www.abda.de

Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 4000 4132, [email protected] Splett, Stellv. Pressesprecher, 030 4000 4137, [email protected]
Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

Mehr vom Autor

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland tritt zahnmedizinischem Netzwerk DentNet bei

Essen (ots) - Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland ist seit Januar 2026 die jüngste Teilnehmerin am DentNet. Gleichzeitig ist...

Apothekenteams müssen besser vor Übergriffen geschützt werden

Berlin (ots) - Mitarbeitende von Apotheken werden immer wieder bedroht und im Apotheken-Notdienst auch telefonisch belästigt. Das...

Krankes Kind: Wann zum Arzt, wann in die Apotheke?

Düsseldorf (ots) - Service: Bei Neugeborenen gilt 37,8 bereits als hohes Fieber - Weitere Hinweise für ernste...

Asklepios Kliniken, Krankenkassen und Pflegeeinrichtungen starten virtuelle Krankenhausstationen

Hamburg (ots) - - VirtualWard - Telemedizinische Versorgung krankenhauspflichtiger Patient:innen in Pflegeeinrichtungen - Pilotprojekt in...

Ähnliche Artikel

Advertismentspot_img

Neueste Beiträge

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland tritt zahnmedizinischem Netzwerk DentNet bei

Essen (ots) - Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland ist seit Januar 2026 die jüngste Teilnehmerin am DentNet. Gleichzeitig ist sie die erste AOK, die dem zahnmedizinischen...

Apothekenteams müssen besser vor Übergriffen geschützt werden

Berlin (ots) - Mitarbeitende von Apotheken werden immer wieder bedroht und im Apotheken-Notdienst auch telefonisch belästigt. Das Bundesjustizministerium hat vor kurzem einen Gesetzentwurf vorgelegt,...

Krankes Kind: Wann zum Arzt, wann in die Apotheke?

Düsseldorf (ots) - Service: Bei Neugeborenen gilt 37,8 bereits als hohes Fieber - Weitere Hinweise für ernste Fälle Oft steuern Eltern zunächst eine Apotheke an,...