Dienstag, Januar 20, 2026

Europawahl 2024: Gesundheitsdatenraum EHDS darf Vertrauensverhältnis nicht beschädigen

Berlin (ots) –

Zur Sicherung und Verbesserung einer patientenorientierten Arzneimittelversorgung in Deutschland und der Europäischen Union stellen die deutschen Apothekerinnen und Apotheker sechs Kernpositionen zur Europawahl am 9. Juni 2024 auf. Sowohl im bis dahin stattfindenden Wahlkampf als auch in der anschließenden Legislaturperiode des Europäischen Parlaments sollen folgende Themen und Prinzipien berücksichtigt werden: Achtung der Gesundheit als mitgliedstaatliche Kompetenz, Verantwortungsbewusste Nutzung der Digitalisierung, Novellierung des europäischen Arzneimittelrechts, Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln, Unabhängigkeit des Apothekers durch Erhalt der Freiberuflichkeit, Sicherstellung von Patientenschutz und einer Arzneimitteltherapiesicherheit.

Das europapolitische Positionspapier hat der Geschäftsführende Vorstand der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände beschlossen. Es bildet nun die Grundlage für Positionsbestimmungen und vielfältige Gespräche mit Abgeordneten, Kandidaten und Kandidatinnen, Beamtinnen und Beamten, Verbänden und Interessierten in Brüssel, aber auch in den Wahlkreisen in Deutschland.

„Die Europawahl 2024 wird ein wichtiger Meilenstein für die Entwicklung der Europäischen Union sein, ist aber auch ein echter Stimmungsmesser für die Leistung der Ampel-Koalition in Deutschland“, sagt Mathias Arnold, ABDA-Vizepräsident und Leiter der Europadelegation der ABDA: „Die Corona-Pandemie und der Ukraine-Krieg sind zwei ganz aktuelle Erfahrungen, die im Gesundheitswesen aller EU-Mitgliedsstaaten ihre Spuren hinterlassen. Die Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland stellen sich diesen Herausforderungen und setzen sich konsequent für eine hochwertige Arzneimittelversorgung ein – hierzulande und überall.“

Arnold weiter: „Die EU kann gemeinsame Standards zur Interoperabilität von E-Health-Anwendungen entwickeln, damit elektronisch verfügbare Gesundheitsdaten von Patienten auch zur Verbesserung der Versorgung in anderen Mitgliedsstaaten genutzt werden können. Der künftige Europäische Gesundheitsdatenraum – auf Englisch: European Health Data Space (EHDS) – darf jedoch das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Heilberufen nicht negativ beeinträchtigen. Der Schutz von Daten und die Eigenverantwortung der Patienten stehen dabei ganz oben. Die Verwendung von Apothekendaten darf weder Geschäftsgeheimnisse preisgeben noch die Apotheken überfordern. Die Abfrage von Apothekendaten darf deshalb nur über zentrale nationale Stellen erfolgen.“

Mehr Informationen auf www.abda.de

Pressekontakt:
Benjamin Rohrer, Pressesprecher, 030 40004-131, [email protected] Splett, Stv. Pressesprecher, 030 40004-137, [email protected]
Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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