Donnerstag, Januar 8, 2026

Endlich rauchfrei – wie Kaugummi, Pflaster & Co. das Aufhören erleichtern

Berlin (ots) – Gute Vorsätze eingehalten? Oder noch Raucher mit dem Willen, das zu ändern? Für Aufhörwillige gibt es Kaugummis, Pflaster, Lutschpastillen, Tabletten, Sprays und Inhalatoren. Die Bandbreite an Nikotinersatzprodukten ist groß. Sie helfen, die unangenehmen Begleitbeschwerden des Rauchentzugs zu lindern. BPI-Experte Thomas Brückner erklärt, warum das Aufhören vielen schwer fällt, und was es bei Ersatzpräparaten zu beachten gibt.

Tabakabhängigkeit ist in vielen Fällen eine Kombination einer körperlichen Abhängigkeit nach Nikotin und einem psychischen Suchtverhalten. Die Entwöhnung fällt vielen entsprechend schwer. „Um den Übergang in ein rauchfreies Leben einfacher zu gestalten, können Raucher auf vielfältige Mittel der Selbstmedikation zurückgreifen“, sagt Thomas Brückner, Apotheker beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI).

Wie wirken Nikotinersatzprodukte?

„Mit Nikotinersatzprodukten lässt sich der Nikotinspiegel im Blut über einen längeren Zeitraum hinweg senken, bis die Entwöhnten auch diese Ersatzprodukte nicht mehr einnehmen müssen“, erläutert Thomas Brückner. Anstelle von Zigaretten übertragen Ersatzprodukte zudem reines Nikotin, so dass weitere Giftstoffe wie zum Beispiel Teer und Kohlenstoffmonoxid nicht mehr in den Körper gelangen. Doch was gilt es bei der Anwendung solcher Präparate zu beachten?

Experten-Tipps:

– Lesen Sie den Beipackzettel stets aufmerksam. Nikotinersatzmittel enthalten den Wirkstoff Nikotin in unterschiedlichen Dosierungen, um Entzugserscheinungen abhängig vom vorherigen Rauchverhalten individuell zu lindern.
– Wenden Sie sich bei Fragen oder Unsicherheiten an Ihre Apotheke vor Ort. Es ist möglich, verschiedene Nikotinersatzprodukte in der Entwöhnungstherapie miteinander zu kombinieren. Achten Sie auf mögliche Nebenwirkungen. Bei der gleichzeitigen Einnahme mit anderen Arzneimitteln können Wechselwirkungen auftreten.
– Wenn ein Ausschleichen der Abhängigkeit mit nicht verschreibungspflichtigen Präparaten erfolglos bleibt, verschreiben Ärzte auch rezeptpflichtige Arzneimittel für einen Entzug. Lassen Sie sich hier von Ihrer Apotheke vor Ort oder ihrem Arzt beraten.
– Seit kurzem haben gesetzlich Krankenversicherte mit einer schweren Tabakabhängigkeit Anspruch auf eine einmalige Versorgung mit Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung. Anfallende Kosten übernehmen die Krankenkassen.

Wir wünschen viel Erfolg bei der Entwöhnung und dem Start in ein gesünderes Leben!

Weitere Informationen zum Thema Selbstmedikation finden Sie hier (https://www.bpi.de/de/alle-themen/selbstmedikation).

HINWEIS: Die hier genannten, allgemeinen Ratschläge bieten keine Grundlage zur medizinischen Selbstdiagnose oder -behandlung. Sie können keinen Arztbesuch ersetzen.

Pressekontakt:
Kontakt: Fabian Locher (Stellvertretender Pressesprecher), Tel. 030 27909-170, [email protected]
Original-Content von: BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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