Montag, Juli 14, 2025

DRK Volunta will Bildungsgerechtigkeit im Schüleraustausch / Juristisches Gutachten als Vorschlag für ein Gastschulaufenthaltsgesetz

Wiesbaden (ots) –

„Ein längerer Auslandsaufenthalt schon während der Schulzeit ist ein wertvoller Baustein einer erfolgreichen individuellen Bildungsbiografie. Doch auch für die Gesellschaft insgesamt ist ein Schüleraustausch wertvoll: Indem er eine Grundlage dafür schafft, dass junge Menschen unsere globalisierte Welt besser verstehen, kann er zu Frieden und Völkerverständigung beitragen“, sagt Peter Battenberg, Geschäftsführer von Volunta, einer Tochter des Deutschen Roten Kreuzes in Hessen. Volunta beklagt allerdings, dass der langfristige individuelle Schüleraustausch mehrheitlich Schülerinnen und Schülern vorbehalten ist, die ein Gymnasium besuchen. Kinder aus anderen Schulformen sowie aus finanzschwachen Familien sind in den meisten Fällen von dieser Erfahrung ausgeschlossen.

Gesetz ist Grundlage für Chancengleichheit

Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Bildungsgerechtigkeit in diesem Bereich wäre deshalb ein Gesetz zur öffentlichen Förderung des Schüleraustauschs. Als Grundlage dafür hat Volunta ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben: In der jüngsten Ausgabe der Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft „Die Öffentliche Verwaltung“ hat Prof. Dr. Wolfram Cremer, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht und Europarecht an der Ruhr-Universität Bochum, einen Vorschlag für eine vollumfängliche staatliche Finanzierung des langfristigen individuellen Schüleraustauschs formuliert. Anliegen dieses Gesetzes ist es, dass möglichst viele Schüler/-innen in Deutschland die Chance bekommen, für einige Monate eine Schule im Ausland zu besuchen. Der Rechtswissenschaftler zieht das Fazit: „Die Verabschiedung eines Gesetzes über einen qualitätsorientierten und allgemein zugänglichen Gastschulaufenthalt ist aus bildungspolitischen und sozialpolitischen Gründen sowie zur Gewährleistung von Chancengleichheit geradezu unabweisbar.“

Engagement für Bildungsgerechtigkeit

Das verfassungsrechtliche Gutachten ist nur eine von mehreren Initiativen, mit denen Volunta Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit im Schüleraustausch erreichen will. Das Modellprojekt „Bildung ohne Grenzen“ etwa soll in einem Zeitraum von drei Jahren 60 Schülerinnen und Schülern aus einkommensschwachen Familien einen zwölfmonatigen Auslandsaufenthalt ermöglichen. Flankierend dazu soll wissenschaftlich untersucht werden, ob sich dadurch die Bildungschancen dieser Kinder erhöhen. Die ersten Ausreisen im Rahmen des Projekts sind für August 2023 geplant.

Die Veröffentlichung des Gutachtens von Prof. Dr. Wolfram Cremer, Gesetz über einen qualitätsorientierten Gastschulaufenthalt im Ausland finden Sie unter www.volunta.de/presse.

Über Volunta

Volunta ist eine gemeinnützige Tochter des Deutschen Roten Kreuzes in Hessen. Volunta berät und betreut junge Menschen in ihrem Freiwilligendienst in Hessen und im Ausland. Außerdem organisiert Volunta Schüleraustausch nach Irland, Kanada, Spanien, Südafrika und in die USA.

Weitere Informationen auf www.volunta.de

Pressekontakt:
Für Presseanfragen steht Ihnen Christine Orth zur Verfügung.
Deutsches Rotes Kreuz in Hessen Volunta gGmbH
Abraham-Lincoln-Str. 7
Unternehmenskommunikation
65189 Wiesbaden
Tel. 0611 9 75 01 51
E-Mail: [email protected]
Original-Content von: Deutsches Rotes Kreuz in Hessen Volunta gGmbH, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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