Freitag, April 26, 2024

Beitragserhöhung der Privaten Krankenversicherung? Versicherte könnten Anspruch auf Rückforderung haben

Berlin (ots) –

Die Privaten Krankenversicherungen (PKV) erhöhen ihre Beiträge regelmäßig. Auch für 2022 wurden Erhöhungen angekündigt. Grund sind unter anderem die gestiegenen Ausgaben im Zuge der Corona-Pandemie. Daher fällt für Privat-Versicherte ein Corona-Zuschlag an. Doch nicht immer sind die Beitragserhöhungen rechtlich wirksam. In vielen Fällen bestehen Rückforderungsansprüche.

Für bestehende Mitglieder steigen die PKV-Beiträge dieses Jahr im Durchschnitt um vier Prozent, so der Verband der Privaten Krankenversicherung. Hinzu kommt der gesetzliche Corona-Zuschlag für die private Pflegeversicherung, der im gesamten Jahr 2022 monatlich zu zahlen ist. In den letzten Jahren fielen die Beitragserhöhungen der Privaten Krankenversicherer noch viel stärker aus. Allerdings haben die meisten Versicherungen Fehler in den Schreiben zur Betragserhöhung gemacht. Dadurch können die Erhöhungen ungültig sein.

PKV-Beiträge erhöht? Oft sind die Schreiben fehlerhaft

In den Schreiben der Privaten Krankenversicherungen der vergangenen Jahre sind formelle und materielle Fehler zu finden. Beim formellen Fehler wurde der Grund für die PKV-Beitragserhöhung (https://www.rueden.de/pkv-beitrag/) nicht genannt – dabei sind die Versicherer gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Kunden die Gründe zu nennen. Meist sind entweder die Krankheitskosten oder die Lebenserwartung gestiegen. Die Versicherer müssen aber präzise und nachvollziehbar begründen, wodurch die Ausgaben genau gestiegen sind und ob dabei die gesetzlichen Schwellenwerte überschritten wurden. Pauschale und allgemeine Begründungen für eine Beitragserhöhung sind unwirksam, so der Bundesgerichtshof in einem Urteil von 2020.

Beim materiellen Fehler hat die PKV zwar einen Grund genannt, der aber nicht zutrifft. Das wäre der Fall, wenn der Versicherer höhere Krankheitskosten oder eine gestiegene Lebenserwartung angibt, die gesetzliche Schwellenwerte (10 bzw. 5 Prozent) jedoch nicht überschritten wurden. Liegen die Steigerungen unter diesen Prozentwerten können die Beiträge noch nicht erhöht werden.

Formelle sowie materielle Fehler begingen im Übrigen fast alle Privaten Krankenversicherungen. Selbst die großen Versicherer erklärten die Beitragserhöhungen nicht ohne Mängel in den Schreiben.

Zu viel gezahlte PKV-Beiträge können zurückgefordert werden

Ein Rechtsanwalt kann prüfen, ob die Schreiben zur PKV-Beitragserhöhung die gesetzlichen Vorgaben erfüllen oder ob sie angreifbar sind. Sind die Begründungen mangelhaft, können die zu viel gezahlten Beiträge der letzten drei Jahre – sprich die Summe der Erhöhungen – zurückgefordert werden. Insbesondere bei Paaren oder Familien können die Rückforderungssummen im fünfstelligen Bereich liegen. Versicherte brauchen sich dabei keine Sorgen um ihren Versicherungsschutz machen. Die Versicherungen dürfen den Kunden – trotz einer Rückforderung oder einer Klage – keine Nachteile bereiten oder gar kündigen.

Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN prüft Ihre Schreiben zu PKV-Beitragserhöhungen der letzten zehn Jahre und fordert gegebenenfalls die zu viel gezahlten Beiträge der mindestens letzten drei Jahre von Ihrer PKV zurück. Melden Sie sich bei Fragen gern bei uns! (https://www.rueden.de/pkv-beitrag/)

Pressekontakt:
VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten
Johannes von Rüden
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Quelle: ots

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