Frankfurt am Main (ots) –
„Dem Anwenden muss das Erkennen vorausgehen.“ (Max Planck)
Vor acht Jahren wurde das Bundesteilhabegesetz (BTHG) verabschiedet. Mit der Reform des SGB IX kam auch der Teilhabeverfahrensbericht nach § 41 SGB IX (THVB) hinzu. Sein Ziel ist, mehr Transparenz über das Reha-System in Deutschland herzustellen. Über 1.200 Reha-Träger erfassen seither Daten zu Verfahrensabläufen bei Anträgen auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe für den THVB. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR) wertet die Angaben unter Beteiligung der Reha-Träger aus und veröffentlicht jährlich einen Bericht. Kurz vor Veröffentlichung des sechsten THVB ist es Zeit für eine Standortbestimmung.
Aus diesem Anlass lädt die BAR am 13. und 14. November 2024 zum Symposium Teilhabeverfahrensbericht ins Harnack-Haus, der Tagungsstätte der Max-Planck-Gesellschaft, nach Berlin-Dahlem ein:
– Welches Licht wirft der THVB auf die Umsetzung des BTHG und die Zusammenarbeit der Reha-Träger?
– Was leistet der THVB als Evaluationsinstrument?
– Was sagen die Kennzahlen im Bericht aus?
– Wie kann praktisch mit der Statistik gearbeitet werden?
Zu diesen und weiteren Fragen tauschen sich Expertinnen und Experten aus dem Bereich der Reha und Teilhabe aus. Für eine Mitwirkung am Symposium konnten bedeutende Akteure wie Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, und Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, sowie viele weitere Reha-Fachleute gewonnen werden.
Auf dem Programm stehen Fachvorträge und Diskussionsrunden im Plenum. An beiden Veranstaltungstagen kann zudem in kleineren Arbeitsgruppen praxisorientiert mit der Statistik und den Kennzahlen im THVB gearbeitet werden. Dabei werden punktuell und thematisch passend auch vorläufige Ergebnisse aus dem nächsten THVB vorgestellt.
Sie können sich >> hier online anmelden (https://www.bar-frankfurt.de/service/fort-und-weiterbildung/teilhabeverfahrensbericht/details/240417.html). Das Programm, Beschreibungen der Arbeitsgruppen und weitere Infos finden sich auf der >> Website zum Symposium (https://www.bar-frankfurt.de/themen/teilhabeverfahrensbericht/symposium-teilhabeverfahrensbericht.html). Anmeldeschluss ist der 14. Oktober 2024!
Zur Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR):
Die BAR ist der Zusammenschluss der Reha-Träger in Deutschland. Seit 1969 fördert sie im gegliederten Sozialleistungssystem die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen. Die BAR gestaltet und unterstützt das Zusammenwirken der Reha-Träger, vermittelt Fachwissen und arbeitet mit an der Weiterentwicklung von Rehabilitation und Teilhabe.
Pressekontakt:
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Quelle: ots