Frankfurt am Main (ots) – Egal ob groß oder klein, Kinder sind für ihre Eltern das größte Glück auf Erden. Doch die perfekte Familienplanung ist alles andere als selbstverständlich. Berichten zufolge hat jedes sechste Paar Schwierigkeiten, innerhalb eines Jahres ein Kind zu bekommen. Für die Beteiligten ist dies häufig eine körperliche, psychische aber auch finanzielle Belastung. Anlässlich des internationalen Kindertages erklärt der digitale Versicherungsmanager CLARK, mit welcher Unterstützung Betroffene zur Erfüllung ihres Kinderwunsches von Seiten der Krankenversicherung rechnen können.
Deutsche bekommen immer später Kinder
Die Gründe für einen unerfüllten Kinderwunsch können vielfältig sein. So schieben Paare aus privaten oder beruflichen Gründen ihre Familienplanung immer weiter nach hinten, was gleichzeitig jedoch auch die biologischen Voraussetzungen für einen Kinderwunsch zunehmend verschlechtert. Laut des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung werden hierzulande Frauen durchschnittlich mit 30 Jahren Mutter. Vor zehn Jahren lag der Bundesschnitt noch bei 28,8 Jahren. Doch auch Erkrankungen, Medikamente sowie übermäßiger Alkohol- und Drogenkonsum können die Fruchtbarkeit von Mann und Frau beeinflussen. Die Ursachen sind verschieden, doch eines haben sie gemeinsam: Sie stellen die Betroffenen körperlich und mental auf die Probe.
Medizinische Unterstützung beim Kinderwunsch
Wenn es auf natürlichem Weg nicht klappt, haben Paare heutzutage glücklicherweise die Möglichkeit medizinische Unterstützung zu erhalten. Dabei können sie auf verschiedene Behandlung zurückgreifen. Neben einer Hormonbehandlung zur Verbesserung der Fruchtbarkeit ist für viele die häufig letzte Option eine künstlichen Befruchtung. In Deutschland kommen durch diese Behandlung jährlich fast 7.000 Neugeborene auf die Welt. Doch können sich längst nicht alle Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch medizinische Hilfe leisten. Je nach Behandlungsart und Anzahl der Versuche können die Kosten hier im vierstelligen Bereich liegen.
Was leisten gesetzliche und private Krankenkassen?
Eine häufige Frage an die CLARK-Versicherungsexpert:innen ist daher die nach der finanzielle Unterstützung der Krankenversicherung bei der Erfüllung des Kinderwunsches. Allgemein gilt hier: Die Krankenkasse, egal ob gesetzlich oder privat, ist nur dann verpflichtet, die Kosten für eine künstliche Befruchtung oder Insemination zu übernehmen, wenn die Kinderlosigkeit eine medizinische Ursache hat. Gleichgeschlechtliche Paare müssen daher die anfallenden Kosten zur Erfüllung ihres Kinderwunsches häufig selbst tragen.
Gesetzliche Krankenkasse übernehmen sowohl die Kosten für das Beratungsgespräch und für die Untersuchungen zur Ursache der Unfruchtbarkeit als auch Hormontherapien, die das Heranreifen einer Eizelle unterstützen. Bei der künstlichen Befruchtung werden in der Regel die Hälfte der Kosten übernommen. Als Voraussetzung muss das Paar zum Zeitpunkt des Eingriffs verheiratet sein. Außerdem müssen beide mindestens 25 Jahre, die Frau nicht älter als 40 Jahre und der Mann nicht älter als 50 Jahre alt sein.
Bei der privaten Krankenversicherung gibt es hingegen keine einheitliche Regelung: „Prinzipiell ist der Antrag auf Kostenübernahme immer von der Person zu stellen, bei der die Ursache für die ausbleibende Schwangerschaft liegt“, so die CLARK-Expert:innen. Wichtig ist auch, den Antrag mit der entsprechenden Behandlungsmethode rechtzeitig zu stellen, damit vor Beginn der Therapie die Kosten geklärt sind und das Paar nicht zusätzlich belasten.
„Die Erfüllung eines Kinderwunsches ist für jedes Paar ein lebensveränderndes Ereignis, egal wie lang oder kurz der Weg zur gemeinsamen Familie dauert. Wir können alle angehenden Eltern nur dazu ermutigen, sich frühzeitig über die Leistungen ihrer Krankenkasse zu informieren, um diese in Anspruch nehmen zu können und die bestmögliche Unterstützung bei ihrer Familienplanung zu erhalten“, so die CLARK-Expert:innen abschließend.
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Quelle: ots