Dienstag, August 19, 2025

DAV-Wirtschaftsforum: Apotheken brauchen sofortige und strukturelle Stärkung

Berlin (ots) –

Für die knapp 17.000 Apotheken vor Ort fordert der Deutsche Apothekerverband (DAV) eine Honorarreform, die aus Sofortmaßnahmen und Grundsatzänderungen besteht. „Die Anhebung des Fixums und die Aufhebung des Skonto-Verbotes lassen sich mit einer Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung schnell in die Tat umsetzen. Für die Vor-Ort-Apotheken wäre dies ein erster wichtiger Schritt, um den dramatischen Rückgang der Apothekenzahl zu stoppen“, sagte DAV-Vorsitzender Dr. Hans-Peter Hubmann am heutigen Mittwoch am Rande des DAV-Wirtschaftsforums in Berlin. Der Koalitionsvertrag der neuen schwarz-roten Bundesregierung biete aber auch eine solide Grundlage für eine langfristige, strukturelle Honorarreform, so Hubmann: „Unser Festhonorar muss endlich an die wirtschaftliche Gesamtentwicklung gekoppelt und somit dynamisiert werden. Um kleinere und ländliche Apotheken besonders zu stärken, ist außerdem ein Grundkostenzuschlag sinnvoll, der als zusätzliches Entgelt je nach Packungszahl pro Apotheke ausgezahlt wird. Klar ist dabei jedoch, dass der bundesweit einheitliche Abgabepreis bei rezeptpflichtigen Medikamenten nicht zur Disposition steht, weil er die Versorgung sichert.“

Das DAV-Honorarmodell wurde angesichts weiterhin sinkender Apothekenzahlen und nach Analyse des Koalitionsvertrages der neuen Bundesregierung entwickelt. Es besteht aus Sofortmaßnahmen und grundsätzlichen Änderungen. Die Sofortmaßnahmen beinhalten eine Anhebung des Apothekenhonorars von derzeit 8,35 Euro, die Legalisierung der Skonto-Gewährung durch Großhändler und die Anhebung von Sonderentgelten, wie bei Betäubungsmitteln, Botendiensten und Rezepturen. Zu den grundsätzlichen Änderungen gehören eine Dynamisierung des Fixums, die Umsetzung einer entsprechenden Verhandlungslösung sowie ein Grundkostenzuschlag für kleinere, insbesondere ländliche Apotheken. „Der Grundkostenzuschlag ist unser Angebot an die Bundesregierung, um die im Koalitionsvertrag beschriebenen Sonderzuschläge für Apotheken im ländlichen Raum praxisnah und wettbewerbsneutral umzusetzen“, sagte Hubmann. „Es ist schwierig und komplex, geeignete und faire Kriterien zur Förderung ländlicher Apotheken festzulegen. Wir schlagen vor, die Packungszahl von rezeptpflichtigen Medikamenten zum Maßstab zu nehmen. Davon würden insbesondere kleine, aber umso wichtigere Apotheken auf dem Land und in Wohngebieten mehr als große Apotheken profitieren. Die flächendeckende Versorgung muss gesichert werden!“.

Mehr Informationen auf www.abda.de

Pressekontakt:
Benjamin Rohrer, Pressesprecher, 030 40004-131, [email protected] Splett, Stv. Pressesprecher, 030 40004-137, [email protected]
Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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