Freitag, August 1, 2025

Marburger Bund weist Generalangriff auf das Streikrecht entschieden zurück

Berlin (ots) –

Der vom Arbeitgeberverband Gesamtmetall vorgelegte „Gesetzentwurf zur Schlichtung von Tarifkonflikten“ ist ein Generalangriff auf das grundgesetzlich geschützte Streikrecht in Deutschland. Unter dem Deckmantel einer „Stärkung der Tarifautonomie“ sollen Arbeitgeber in die Lage versetzt werden, ein weitgehendes Streikverbot durchzusetzen. Der Marburger Bund wird sich diesem Ansinnen mit allen gebotenen Mitteln entgegenstellen: Hände weg vom Streikrecht!

Nach dem Entwurf sollen Arbeitgeber bereits unmittelbar nach Empfang gewerkschaftlicher Tarifforderungen die Möglichkeit erhalten, ein Schlichtungsverfahren in Gang zu setzen. Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist für die beteiligte Gewerkschaft nur vordergründig freiwillig. De facto wird die Gewerkschaft zur Teilnahme gezwungen, weil es ihr verboten ist, während der von der Arbeitgeberseite eingeleiteten Schlichtung zu streiken. Bis zum ersten Verhandlungstermin der Schlichtung sollen nur noch zweistündige Warnstreiks im Abstand von 7 Tagen möglich sein.

„Die Autoren des Gesetzentwurfs verschleiern ganz bewusst, dass diese Art von Schlichtungsverfahren letztlich ein Freifahrtschein für die Arbeitgeber ist. Die Arbeitgeber können eine Schlichtung initiieren, ohne sich ernsthaft auf Verhandlungen einzulassen. Die Einleitung der Schlichtung wird so zu einem Streikverhinderungsinstrument, nicht zu einem Vermittlungsangebot. Die Kampfparität wird massiv zu Gunsten der Arbeitgeber verschoben“, sagte Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes.

„Es gibt bereits Schlichtungsmodelle auf tarifvertraglicher Ebene. Das setzt das Einverständnis beider Seiten voraus. Die vorgesehene Regelung im Entwurf der Arbeitgeber entkoppelt aber das Schlichtungsverfahren von der Zustimmung beider Seiten – dies widerspricht dem Grundgedanken der verfassungsrechtlich garantierten Koalitionsfreiheit.“

Die Gesetzesinitiative von Gesamtmetall geht weit über die eigene Branche hinaus und zielt vor allem auf Bereiche der Daseinsvorsorge, zu denen auch Krankenhäuser gehören. So sollen Streiks in diesen Bereichen generell vier Tage vorher angekündigt werden, wodurch die Arbeitgeber sehr viel mehr Möglichkeiten bekommen, den Arbeitskampf ins Leere laufen zu lassen. Einrichtungen der Daseinsvorsorge wird zusätzlich zum „zügigen Abschluss von Vereinbarungen über Notdienst- und Erhaltungsarbeiten“ für den Fall eines Arbeitskampfes auferlegt, „auch eine angemessene Grundversorgung zu gewährleisten“. Was darunter zu verstehen ist, bleibt unklar und rechtlich unbestimmt, geht aber über die bisher im Streikfall zu gewährende Notfallversorgung hinaus.

„Die Arbeitgeber wollen offensichtlich den vielfach ohnehin schon personell stark dezimierten Regelbetrieb zur Grundversorgung erklären. Damit würde ein Großteil der Beschäftigten, die in Einrichtungen der Daseinsvorsorge wie beispielsweise Krankenhäusern arbeiten, auch jenseits eines Schlichtungsverfahrens faktisch einem Streikverbot unterworfen. Angestellte Ärztinnen und Ärzte wären davon genauso betroffen wie Pflegende und andere Angehörige von Gesundheitsberufen. Man kann es nur so deuten: Menschen, die rund um die Uhr, Tag und Nacht, ihren Dienst tun und für andere Menschen da sind, werden rechtlos gestellt. Das ist wirklich ungeheuerlich und wird unseren massiven Widerstand hervorrufen. Ich kann die Politik nur davor warnen, diese Arbeitgeberphantasien zu übernehmen. Die Gesetzesinitiative von Gesamtmetall ist nicht nur ein Angriff auf Arbeitnehmerrechte, sie ist auch ein Programm zur Verschärfung des Fachkräftemangels in Deutschland“, betonte Johna.

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Quelle: ots

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