Wiesbaden (ots) –
Neue Zusatzbeiträge zum Jahreswechsel 2025/2026 verunsichern viele gesetzlich Versicherte. Steigende Kosten werfen die Frage auf: Bleibe ich bei meiner Krankenkasse – oder lohnt sich ein Wechsel? Der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. rät, diese Situation bewusst zu nutzen und die eigene Krankenversicherung zu überprüfen. Denn neben dem Beitrag spielen Zusatzleistungen eine entscheidende Rolle – insbesondere die Zuschusszahlungen für osteopathische Behandlungen, die von vielen Versicherten zunehmend nachgefragt werden.
„Mit der Wahl der richtigen Krankenkasse wird über weit mehr entschieden als nur über die Absicherung der ärztlichen Regelversorgung“, betont Prof. Marina Fuhrmann, Vorsitzende des VOD. „Gerade angesichts der Beitragsänderungen zum Jahreswechsel kann sich ein Vergleich und gegebenenfalls auch ein Kassenwechsel lohnen. Dabei sollten Versicherte genau hinschauen, ob und in welchem Umfang Osteopathie erstattet wird.“
Sonderkündigungsrecht bis 31. Januar 2026 nutzen
Was viele Versicherte nicht wissen: Wird ein Zusatzbeitrag erstmalig eingeführt oder erhöht, greift ein Sonderkündigungsrecht gemäß § 175 Absatz 4 SGB V. Dieses kann bis zum 31. Januar 2026 ausgeübt werden. Hierauf hat die Versicherung bei der Ankündigung des Zusatzbeitrags auch hingewiesen, was aber häufig übersehen wird. Versicherte haben somit die Möglichkeit, kurzfristig zu einer anderen Krankenkasse zu wechseln. „Wer dieses Sonderkündigungsrecht nutzt, sollte nicht allein auf den Beitragssatz achten“, so Prof. Fuhrmann. „Zusatzleistungen beispielsweise für die osteopathische Behandlung können einen echten Mehrwert darstellen – insbesondere für Menschen, die diese Leistungen regelmäßig in Anspruch nehmen.“
Osteopathie: Beliebte Zusatzleistung mit großen Unterschieden
Die große Nachfrage nach Osteopathie und die positiven Erfahrungen vieler Patientinnen und Patienten haben dazu geführt, dass seit Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes 2012 die meisten gesetzlichen Krankenkassen osteopathische Behandlungen anteilig erstatten. Aktuell übernehmen rund 100 Krankenkassen die Kosten für die osteopathische Behandlung.
Allerdings ist Osteopathie keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern eine freiwillige Satzungsleistung. Jede Krankenkasse legt selbst fest,
– ob Osteopathie erstattet wird,
– in welcher Höhe (z. B. pro Sitzung oder pro Jahr),
– und unter welchen Voraussetzungen
„Gut informierte Krankenkassen knüpfen die Erstattung häufig an klare Qualitätskriterien“, erklärt Prof. Fuhrmann. „Dazu gehört zum Beispiel, dass die behandelnden Osteopathinnen und Osteopathen Mitglied in einem anerkannten Berufsverband wie dem VOD sind, der für hohe Ausbildungs- und Qualitätsstandards steht.“
Vor Behandlung gut informieren
Der VOD empfiehlt Versicherten dringend, sich vor Beginn einer osteopathischen Behandlung direkt bei ihrer Krankenkasse zu informieren. Wichtig ist zu klären, ob die Behandlung bezuschusst wird, welche Unterlagen erforderlich sind, und welche Qualifikationen der Osteopath erfüllen muss.
Eine Garantie auf Kostenerstattung gibt es nicht. Wird eine Erstattung abgelehnt, sollte der konkrete Grund immer direkt mit der Krankenkasse geklärt werden.
Wirtschaftlicher Druck auf Krankenkassen – Leistungen unterscheiden sich
Hintergrund der Beitragserhöhungen ist die angespannte Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Im ersten Halbjahr 2025 stiegen die Ausgaben um rund acht Prozent auf 154 Milliarden Euro, während die Einnahmen nur um 5,5 Prozent wuchsen. Trotz kurzfristiger Sparmaßnahmen der Bundesregierung rechnen Expertinnen und Experten damit, dass weitere Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge anpassen werden – teils auch unterjährig.
Untersuchungen zeigen jedoch, dass freiwillige Zusatzleistungen finanziell kaum ins Gewicht fallen: Laut einer Analyse des Deutschen Finanz-Service Instituts (DFSI) gaben Krankenkassen 2024 im Durchschnitt nur 9,11 Euro pro Versicherten für Zusatzleistungen aus. Gleichzeitig zählen diese Leistungen für viele Versicherte zu den wichtigsten Entscheidungskriterien. Besonders gefragt sind hierbei unter anderem osteopathische Behandlungen.
Transparenz für Versicherte
Um Patientinnen und Patienten Orientierung zu bieten, stellt der VOD eine aktualisierte Krankenkassenliste zur Verfügung. Dort sind die jeweiligen Erstattungsbedingungen übersichtlich aufgeführt:
www.osteopathie.de/krankenkassenliste
Fazit des VOD:
Steigende Zusatzbeiträge sind ein guter Anlass, die eigene Krankenkasse zu vergleichen. Wer Osteopathie nutzt oder nutzen möchte, sollte gezielt auf eine großzügige und qualitätsgesicherte Kostenübernahme achten. Ein Wechsel kann sich lohnen – finanziell und gesundheitlich.
Gut zu wissen:
Osteopathie ist eine eigenständige, ganzheitliche Form der Medizin, in der Diagnostik und Behandlung mit den Händen erfolgen. Osteopathie geht dabei den Ursachen von Beschwerden auf den Grund und behandelt den Menschen in seiner Gesamtheit. Osteopathie ist bei vielen Krankheiten sinnvoll und behandelt vorbeugend.
Hintergrund:
Als deutscher Bundesverband für Osteopathinnen und Osteopathen mit mehr als 6.900 Mitgliedern setzt sich der VOD für Patientensicherheit und Verbraucherschutz ein. Der VOD e.V. fordert hierfür eine berufsgesetzliche Regelung und die Schaffung des eigenständigen Berufs des Osteopathen auf qualitativ höchstem Niveau. Er klärt über die Osteopathie auf, informiert sachlich und neutral, fördert Forschungsprojekte und betreibt Qualitätssicherung im Interesse der Patienten. Darüber hinaus vermittelt der VOD hoch qualifizierte Osteopathen. Über 2,8 Millionen Besucher informieren sich jedes Jahr auf osteopathie.de. Fast 100 gesetzliche Krankenkassen bezuschussen Osteopathie.
Weitere Informationen:
Verband der Osteopathen Deutschland e.V.
Wilhelmstraße 42
65183 Wiesbaden
Telefon: 0 611 / 5808975 – 0
www.osteopathie.de
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Quelle: ots


