Mittwoch, November 27, 2024

Wer sich jetzt nicht schützt, riskiert nicht nur Hautkrebs

Köln (ots) –

Bereits ab April kann die UV-Strahlung der Sonne so intensiv sein, dass Haut- und Augenschäden drohen. Hohe Temperaturen belasten zudem den Kreislauf. Was jetzt zu tun ist, beschreibt die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) in der aktuellen Ausgabe ihres Magazins „etem“.

Wenn die Sonne scheint und die Temperaturen steigen, ist das nach den dunklen Wintermonaten erst einmal etwas Schönes. Zu viel Sonne und Hitze können aber schädlich sein -insbesondere, wenn Menschen im Freien arbeiten.

Unternehmen sind gefordert, entsprechende Gefährdungen zu beurteilen und Maßnahmen zu ergreifen. Technische und organisatorische Maßnahmen haben dabei Priorität vor persönlichen Schutzmaßnahmen. Wichtig ist: Wirksam sind die Maßnahmen immer nur, wenn Beschäftigte mitziehen.

Technische Hilfen

– Arbeitsbereiche mit Schirmen, Sonnensegeln oder Zelten ausstatten.
– Unterstellmöglichkeiten für Pausen im Schatten schaffen.
– Baumaschinen mit Klimaanlagen ausrüsten.

Arbeitsorganisation

– Beschäftigte über Gefahren durch UV-Strahlung und Vorhersagemöglichkeiten zur sonnenbrandwirksamen UV-Strahlung (UV-Index) zum Beispiel durch Apps informieren.
– Möglichst viel im Schatten oder in Innenräumen erledigen.
– Arbeiten im Freien – wenn möglich – nicht in der Mittagszeit ausführen, lieber frühmorgens oder spätnachmittags.
– Bei längeren Arbeiten im Freien für Schichtwechsel sorgen.
– Beschäftigten mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung (beispielsweise regelmäßig mehr als eine Stunde bei hohem Sonnenstand) eine arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten.

Kleidung

– Körperbedeckende Kleidung aus kühlenden Materialien zur Verfügung stellen.
– Geeignete Kopfbedeckungen mit Nacken- und Ohrenschutz oder breitkrempige Hüte bereithalten und dafür sorgen, dass Beschäftigte sie auch tragen.
– Augen mit Sonnenschutzbrillen schützen beziehungsweise Sonnenbrillen parat halten.

Weitere Maßnahmen

– Ausreichend Getränke (vor allem Wasser) zur Verfügung stellen.
– UV-Schutzmittel für nicht bedeckte Körperteile (Gesicht, Hände) mit hohem Lichtschutzfaktor (LSF) nutzen – mindestens LSF 30, besser LSF 50+
– Erste Hilfe für den Fall eines Hitzschlags sicherstellen.

Mehr Informationen

Wer mehr wissen will findet zusätzliche Informationen und weiterführende Links im „etem“-Webmagazin (https://etem.bgetem.de/2.2023/themen/der-sonne-entgehen/document_view).

Die BG ETEM bietet außerdem eine Kurzbroschüre zum Arbeiten im Freien an. Die Broschüre trägt den Titel „Hautschutz bei Tätigkeiten im Freien“ (Bestellnummer T020) und kann über www.bgetem.de bestellt oder kostenfrei herunter geladen werden, Webcode: M18652136 (https://medien.bgetem.de/medienportal/artikel/VDAyMA–).

Hintergrund BG ETEM

Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für 4,3 Millionen Beschäftigte in gut 224.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.

Pressekontakt:
Christian Sprotte
Pressesprecher
Telefon: +49 221 3778-5521 (Zentrale: – 0)
Telefax: +49 221 3778-25521
Mobil: +49 175 260 73 90
E-Mail: sprotte.christian@bgetem.deBerufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
Hauptverwaltung
Gustav-Heinemann-Ufer 130
50968 Kölnwww.bgetem.de
Original-Content von: BG ETEM – Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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