Sonntag, November 30, 2025

Start der Allergiesaison: Drei Tipps für Linderung am Arbeitsplatz

Frankfurt am Main (ots) –

Juckende Augen, ständiges Niesen und eine laufende Nase – für Menschen, die unter Allergien wie Heuschnupfen leiden, bringen die warmen Temperaturen einige Unannehmlichkeiten mit sich. Gerade in Pandemie-Zeiten ist es für viele Allergiker noch anstrengender, im Frühjahr und Sommer Zeit im Homeoffice oder unter Leuten im Büro zu verbringen. Die Versicherungsexpert:innen von CLARK haben deshalb drei Tipps zusammengestellt, die Allergikern das Leben etwas einfacher machen.

Den Arbeitsplatz allergiefreundlich gestalten

Egal ob im Homeoffice oder im Großraumbüro: Um das Arbeiten unter Heuschnupfen-Bedingungen etwas angenehmer zu machen, ist ein passendes Arbeitsumfeld essenziell. So ist es beispielsweise ausschlaggebend, den Arbeitsplatz dann zu lüften, wenn eine möglichst niedrige Pollenkonzentration vorliegt. In der Stadt ist dies meistens morgens der Fall, beim Arbeiten auf dem Land wiederum ist die Belastung durch Pollen zum Tagesbeginn am größten [1]. Auch regelmäßiges Staubsaugen des Arbeitsbereiches vereinfacht das Leben für Allergiker – Oberflächen wie der Schreibtisch sollten hingegen so oft wie möglich mit einem feuchten Tuch abgewischt werden. Wichtig ist auch der Weg zur Arbeit: Bei der Fahrt ins Büro mit Bahn oder Auto sollten die Fenster möglichst geschlossen bleiben. Aktuelle Infos zum Pollenflug bieten diverse Pollenflugvorhersagen im Internet.

Einen längeren Urlaub machen oder das Homeoffice ins Ausland verlegen

Wer als Allergiker noch viele Urlaubstage zur Verfügung hat, sollte in Betracht ziehen, zu der Hochsaison des Pollenflugs ein paar Wochen Urlaub im Ausland zu machen. In Küstenregionen, auf Inseln oder in Hochgebirgen ist die Belastung durch Pollen generell am geringsten. In den nordischen Ländern wiederum sind die Pollen später im Jahr unterwegs als in Mittel- und Südeuropa [2]. Allerdings muss es natürlich nicht gleich der komplette Jahresurlaub sein: Die Corona-Krise hat gezeigt, dass viele Arbeitnehmer:innen durchaus in der Lage sind, ihre Arbeit im Homeoffice zu erledigen. Mobiles Arbeiten – auch aus dem Ausland heraus – ist längst keine Ausnahme mehr, sondern für viele Unternehmen mittlerweile eine gängige Option. Das bietet besonders Allergikern eine gute Möglichkeit, dem Pollenflug zu Hause zu entkommen und ihren Arbeitsplatz in eine allergikerfreundlichere Umgebung zu verlegen. Natürlich gibt es hierbei aber auch einige Dinge, die Arbeitnehmer:innen mit ihrem Arbeitgeber im Vorab besprechen sollten, wie beispielsweise ihre Versicherungssituation am Zielort.

Finanziellen Belastungen richtig vorbeugen

Eine Allergie kann die Arbeitsfähigkeit sowohl kurz- als auch langfristig einschränken. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für besonders akute Fälle sinnvoll. Die Versicherungsexpert:innen von CLARK raten, 70 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens abzusichern, um auch im Ernstfall für die Zukunft gewappnet zu sein und den aktuellen Lebensstandard halten zu können. Die Versicherung greift übrigens nicht nur bei vollständigem Ausfall der Arbeitskraft, sondern bereits wenn die oder der Versicherte mehr als sechs Monate nur noch 50 Prozent der Arbeitsleistung erbringen kann. Ist es aus gesundheitlichen Gründen und in besonders schweren Fällen nicht mehr möglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, ist eine Dread-Disease-Versicherung eine gute Alternative. Bei dieser Absicherung gegen schwere und seltene Erkrankungen erhalten Kund:innen eine Einmalzahlung in vereinbarter Höhe.

Einen guten ersten Überblick zum Thema Allergien und Berufsunfähigkeit geben Ratgeberartikel im Web, die oft auch die Möglichkeit bieten, online die Kosten verschiedener Versicherungen zu vergleichen. Doch das ersetzt keine persönliche Beratung: „Jede:r Arbeitnehmer:in hat eine ganz individuelle Arbeits- und Lebenssituation, die verschiedene Anforderungen an eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Dread-Disease-Versicherung mit sich bringt“, so Dr. Marco Adelt, COO und Co-Gründer von CLARK.

[1] Techniker Krankenkasse (abgerufen ab 6.4.22): https://www.tk.de/techniker/magazin/themen/spezial/allergie/tipps-allergiker-2013146

[2] Allergieratgeber (abgerufen ab 6.4.22): https://ots.de/UpQKoa.

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Original-Content von: CLARK, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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