Mittwoch, November 27, 2024

Neue Informationspflicht für Unternehmen zu Corona-Schutzimpfungen: BG BAU bietet Unterweisungshilfe

Berlin (ots) –

Am 10. September 2021 ist die aktualisierte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten. Unternehmen müssen ihre Beschäftigten jetzt über die Risiken einer Covid-19-Erkrankung und bestehende Möglichkeiten einer Corona-Schutzimpfung informieren. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) bietet dafür eine neue Unterweisungshilfe (https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/3294/) und eine Sonderseite (http://www.bgbau.de/corona-impfungen) mit Hintergrundinformationen, Aushängen und Plakaten zum Thema Corona-Impfung.

Die aktualisierte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung enthält mehrere Neuerungen: Unter anderem müssen Unternehmen ihre Beschäftigten über die Gesundheitsgefährdungen durch das Coronavirus sowie die entsprechenden Schutzimpfungen informieren. „Diese Arbeitsschutzverordnung tritt schon zum 10. September in Kraft und enthält neue Pflichten für Unternehmen. Sie müssen ihre Beschäftigten über mögliche Corona-Schutzimpfungen informieren. Dabei unterstützen wir die Unternehmen der Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen wieder mit den passenden Instrumenten“, sagt Hansjörg Schmidt-Kraepelin, Hauptgeschäftsführer der BG BAU.

Insbesondere hat die BG BAU für diese Information zu Corona-Schutzimpfungen eine neue Unterweisungshilfe (https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/3294/) veröffentlicht. Kompakt werden darin Gesundheitsgefährdungen, Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus und die Impfthematik behandelt. Das Schulungsmaterial richtet sich an Unternehmen und Verantwortliche im Betrieb und unterstützt bei der Unterweisung der Beschäftigten.

Die Sonderseite (https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/coronavirus/corona-impfung-was-sie-jetzt-wissen-sollten/) zu Corona-Schutzimpfungen der BG BAU stellt neben der neuen Unterweisungshilfe weitere Medien, Aushänge, Plakate und aktuelle Informationen rund um das Thema Schutzimpfung gegen Covid-19 bereit. Hier finden Interessierte auch Informationen des Arbeitsmedizinischen Dienstes der BG BAU (AMD der BG BAU), der sich an den Corona-Schutzimpfungen in Deutschland beteiligt. Geimpft wird in den Zentren des AMD der BG BAU sowie gegebenenfalls auch mobil vor Ort.

Seit Beginn der Pandemie unterstützt die BG BAU Unternehmen und Versicherte beim Umgang mit dem Coronavirus. So sind viele Handlungshilfen für die Bauwirtschaft und die Gebäudereinigung entstanden. Diese stehen auf der Website der BG BAU zum Download und zur Bestellung bereit.

Weitere Informationen:

Unterweisungshilfe: Gemeinsam gegen Corona – Maßnahmen auf der Baustelle (https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/3294/)

Sonderseite zu Corona-Schutzimpfungen: www.bgbau.de/corona-impfungen

Informationen zum Thema Coronavirus: www.bgbau.de/coronavirus

Hintergrund – die BG BAU

Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe Dienstleistungen betreut die BG BAU mehr als 3 Millionen Versicherte in rund 567.000 Betrieben und ca. 58.000 privaten Bauvorhaben. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung. Weitere Informationen unter www.bgbau.de.

Pressekontakt

Susanne Diehr, Pressesprecherin, E-Mail presse@bgbau.de, Telefon: 030 85781-690

Hinweis zu den Bildrechten: Das Pressebild kann von Ihnen für redaktionelle Zwecke einmalig und im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die BG BAU verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass das Bild ausschließlich in der von der BG BAU gelieferten Form verwendet werden darf und eine Veränderung sowie eine urheberrechtliche Bearbeitung nicht gestattet sind. Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist ausgeschlossen. Sehen Sie hierzu auch die Hinweise zu Logo- und Bildanfragen (https://www.bgbau.de/die-bg-bau/presse/hinweise-zu-logo-und-bildanfragen/) der BG BAU.

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E-Mail: presse@bgbau.deBG BAU – Pressestelle
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Quelle: ots

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