Donnerstag, Juli 17, 2025

Mangelhafter Masernschutz bei Kleinkindern

Bremen (ots) –

– hkk-Datenanalyse: Mehr als jedes achte Kleinkind unvollständig gegen Masern geimpft
– Masern: hoch ansteckend und oft mit Komplikationen verbunden
– Masernschutzgesetz bedingt wirksam
– Kinder rechtzeitig vor Kita- und Schulstart impfen

Für das Jahr 2024 wurden in Europa insgesamt rund 127.000 Masernfälle gemeldet – so viele wie seit fast 30 Jahren nicht mehr. 38 davon endeten tödlich. Besonders alarmierend: Rund 40 Prozent der Infizierten waren Kinder unter fünf Jahren, etwa die Hälfte musste im Krankenhaus behandelt werden. Das zeigen aktuelle Daten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und von UNICEF.

Auch Deutschland ist betroffen: Laut Robert Koch-Institut (RKI) wurden 2024 bundesweit 785 Masernfälle gemeldet. Für 2025 sind es bislang 209 Fälle (Stand: 14.07.25)[1]. Damit zählt Deutschland zwar nicht zu den europäischen Hotspots – ist aber auch kein masernfreies Land.

Die hkk Krankenkasse ruft daher alle Versicherten dazu auf, ihren Impfschutz zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Denn: „Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit“, warnt Dr. Cornelius Erbe, Leiter des hkk-Versorgungsmanagements. „Sie können schwerwiegende Komplikationen verursachen – bis hin zu lebensbedrohlichen Gehirnentzündungen. Eine vollständige Impfung schützt – und das ein Leben lang.“

Impflücken trotz Masernschutzgesetz

Seit dem Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes 2020 ist für Kinder beim Eintritt in Kindertagesstätten, Schulen oder die Tagespflege der Nachweis einer Masernimpfung oder einer bestehenden Immunität verpflichtend. Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr muss mindestens eine Masernimpfung oder ein Immunitätsnachweis vorgelegt werden. Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr sind zwei Masernimpfungen oder ein entsprechender Nachweis erforderlich.

Trotz dieser gesetzlichen Vorgabe bestehen weiterhin Impflücken – insbesondere bei der zweiten Masernimpfung. Laut hkk-Datenanalyse hatten im Jahr 2024 fast 13 Prozent der Zweijährigen und rund 8 Prozent der Vier- und Sechsjährigen keinen vollständigen Impfschutz gegen Masern[2].

„Die Impfpflicht ist ein wichtiger Schritt“, sagt Erbe. „Nur eine konsequent hohe Masern-Impfquote kann die Weiterverbreitung des hochansteckenden Virus wirksam stoppen und langfristig eine Ausrottung der Masern erreichen. Eltern sollten ihre Kinder deshalb vor dem Start in Kindertagesstätten, Schulen oder die Tagespflege vollständig gegen Masern impfen lassen.“

Masern: hoch ansteckend und oft mit Komplikationen verbunden

Masern beginnen meist mit grippeähnlichen Symptomen wie hohem Fieber, Husten, Schnupfen und entzündeten Augen. Typisch ist ein Hautausschlag, der sich vom Gesicht über den ganzen Körper ausbreitet. Mögliche Komplikationen umfassen Mittelohr- und Lungenentzündungen sowie eine seltene, aber oft tödlich verlaufende Gehirnentzündung (SSPE). Die Erkrankung ist hoch infektiös: Eine an Masern erkrankte Person kann bis zu 20 andere Menschen anstecken.

hkk übernimmt Masernimpfung

Die hkk zahlt die Masernimpfung nicht nur im Rahmen der STIKO-Empfehlung, sondern auch darüber hinaus – als zusätzliche Satzungsleistung.

Mehr Infos unter https://tinyurl.com/4y9d57b9

Über die hkk Krankenkasse (Handelskrankenkasse): Die hkk zählt mit mehr als 990.000 Versicherten zu den großen gesetzlichen Krankenkassen und ist in den vergangenen Jahren um mehrere hunderttausend Kunden gewachsen. Mit ihrem Zusatzbeitrag von 2,19 Prozent ist sie eine der günstigsten Krankenkassen Deutschlands. Der jährliche Beitragsvorteil für Beschäftigte beträgt jährlich bis zu 731 Euro; für Selbstständige, die ihre Beiträge selbst zahlen, bis zu 1.462 Euro. Zu den überdurchschnittlichen Leistungen zählen unter anderem mehr als 1.000 Euro Kostenübernahme je Versicherten und Jahr für Naturmedizin, Schutzimpfungen und Vorsorge sowie für Schwangerschaftsleistungen. Das vorteilhafte Preis-Leistungs-Verhältnis wird durch eine über Jahrzehnte gewachsene Finanzstärke und Verwaltungskosten ermöglicht, die mehr als 30 Prozent unter dem Branchendurchschnitt liegen. 1.500 Mitarbeitende betreuen 2025 ein Haushaltsvolumen von rund 4,4 Milliarden Euro. 3,4 Milliarden Euro davon entfallen auf die Krankenversicherung.

[1] https://survstat.rki.de/[letzter Zugriff 14.07.25]

[2] Die Kohorte umfasst bei der hkk-versicherte Kinder, die ab 2018 geboren wurden und bis zum 31. Dezember 2024 durchgängig bei der hkk versichert waren.

Pressekontakt:
Ansprechpartner für die Presse:
hkk Krankenkasse (Handelskrankenkasse), Martinistr. 26, 28195 Bremen
Gabriele Nottelmann Tel.: 0421.3655 1006
Anna Nymbach Tel.: 0421.3655 1307
E-Mail: [email protected]; Internet: www.hkk.de
Original-Content von: hkk Krankenkasse, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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