Mittwoch, August 20, 2025

Häusliche Pflege: Wie Angehörige diese Aufgabe wuppen / Wer ein erkranktes Familienmitglied pflegt, sollte sich auch gut um sich selbst kümmern

Baierbrunn (ots) –

Ob nach dem Sturz der Mutter oder Infarkt des Partners: Plötzliche Hilfebedürftigkeit in der Familie fordert Angehörige enorm. Zunächst sollten sie bei der Pflegekasse der erkrankten Person Antrag auf Anerkennung eines Pflegegrads stellen, um Leistungen zu erhalten. Der Sozialdienst in Kliniken ist rechtlich verpflichtet, erste Schritte in die Wege zu leiten. Bei anerkannter Pflegebedürftigkeit auf ambulante Dienste zu setzen, macht pflegerische und medizinische Versorgung sicher.

Nicht persönlich nehmen

Schmerzen, Luftnot oder bettlägerig: Der pflegebedürftige Mensch kämpft mit extrem belastenden Veränderungen in seinem Leben und versucht mit seinen Ängsten, zunehmender Hilflosigkeit und der Todesnähe umzugehen. Das kann auf Dauer die Persönlichkeit verändern. Wichtig ist es, aggressives, egoistisches oder vorwurfsvolles Verhalten nicht auf sich zu beziehen, gleichzeitig aber auch die eigenen Grenzen zu kommunizieren.

Sich selbst nicht vergessen

Wer seinen Angehörigen erfolgreich unterstützen will, muss sich von Beginn der Pflege an gut um sich selbst kümmern. Das funktioniert nur mit Auszeiten und dem Ausschöpfen aller zur Verfügung stehenden Hilfsmittel. Dazu gehört ebenso das Annehmen von freiwilligen Entlastungsangeboten wie etwa Nachbarschaftshilfe und das Abgeben an professionelle Pflegedienste.

Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei. Das „HausArzt-PatientenMagazin“ gibt der Hausärztinnen- und Hausärzteverband in Kooperation mit dem Wort & Bild Verlag heraus. Die Ausgabe 4/2023 wird bundesweit in Hausarztpraxen an Patienten abgegeben. Das „HausArzt-PatientenMagazin“ finden Sie auch auf Facebook (https://www.facebook.com/HausArztPatientenMagazin/).

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