Sonntag, September 8, 2024

Mehr Flexibilität in unruhigen Zeiten: Kammern sorgen für Erleichterungen bei Apotheken-Öffnungszeiten / In Abstimmung mit dem NRW-Gesundheitsministerium treten neue Allgemeinverfügungen in Kraft

Düsseldorf / Münster (ots) –

Mehr Flexibilität, weniger Bürokratie – auch bei Öffnungszeiten. Die zuständigen Gremien der Apothekerkammern Nordrhein und Westfalen-Lippe haben neue Regeln zur Befreiung von der ständigen Dienstbereitschaft beschlossen.

Apotheken stellen durch ihre Dienstbereitschaft und den zusätzlichen wechselnden 24-stündigen Nacht- und Notdienst auch an Sonn- und Feiertagen die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicher. Bislang sind die dienstbereiten Apotheken dabei jedoch an festgelegte Pflichtöffnungszeiten gebunden. Um die Apotheken in die Lage zu versetzen, stärker auf die ortsüblichen Gegebenheiten im Versorgungsalltag eingehen und zugleich Personal effizient einsetzen zu können, können Apotheken künftig ihre Öffnungszeiten außerhalb des Notdienstes flexibler gestalten.

Vor diesem Hintergrund haben der Vorstand der Apothekerkammer Westfalen-Lippe und die Kammerversammlung der Apothekerkammer Nordrhein eine geänderte Allgemeinverfügung zur Regelung der Dienstbereitschaft beschlossen. Apotheken sollen dadurch neue Möglichkeiten bei der Gestaltung ihrer Öffnungszeiten eingeräumt werden. Die Kammerversammlungen von AKNR und AKWL haben dieses Vorhaben – in Münster am 31. Mai und in Düsseldorf am 14. Juni 2023 – durchweg positiv kommentiert.

Künftig gilt von montags bis freitags an vier Tagen pro Woche eine tägliche Mindestöffnungszeit von sechs Stunden zwischen 8 Uhr und 20 Uhr und an einem weiteren Tag mindestens drei Stunden. Genaue Uhrzeiten sind nicht mehr vorgeschrieben. Es kann grundsätzlich frei gewählt werden, wann die Apotheke in diesem Zeitraum geöffnet wird. An Samstagen besteht keine Pflicht zur Öffnung.

An der Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung sowie der Versorgung durch die 24-stündig geöffneten Notdienstapotheken ändert sich dadurch nichts.

Gerade im ländlichen Raum wird die Versorgung auf diese Weise deutlich erleichtert. „Wir kennen Fälle, in denen es Inhaberinnen und Inhabern nicht möglich war, ihre Apotheke mit Bus und Bahn pünktlich zu erreichen. Bevor eine solche Apotheke schließen muss und die Versorgung leidet, schafft die neue Regelung deutlich mehr Handlungsfreiheit und verbessert so die Versorgung“, berichten Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, und Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe. „Dies ist ein guter Schritt für die Inhaberinnen und Inhaber öffentlicher Apotheken, aber auch eine sehr gute Entscheidung für die Menschen in NRW.“ Beide freuen sich über einen sehr guten, konstruktiven Austausch in dieser Hinsicht mit dem zuständigen NRW-Gesundheitsministerium.

Pressekontakt:
Apothekerkammer Nordrhein
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Poststraße 4
40213 Düsseldorf
Ansprechpartner
Jens A. Krömer
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 0211 8388-119
Fax 0211 8388-299
[email protected] Westfalen-Lippe
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Bismarckallee 25
48151 Münster
Ansprechpartner
Sebastian Sokolowski
Pressesprecher / Abteilungsleiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 0251 52005-82
Fax 0251 52005-93
[email protected]
Original-Content von: Apothekerkammer Nordrhein, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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