Donnerstag, März 12, 2026

Bündnis ProTransplant: Reform der Lebendorganspende reicht nicht

Berlin (ots) –

Das Bündnis ProTransplant begrüßt die geplante Reform der Lebendorganspende. Die Regierung sollte sich aber nicht mit kleinen Schritten zufriedengeben. In den letzten fünf Jahren ist das Transplantationsgesetz zweimal angepasst worden, ohne dass die Zahl der Organtransplantationen gestiegen ist. Das Bündnis appelliert daher an die Politik, die Chance zu nutzen und das längst überfällige Paket an Maßnahmen einschließlich der Widerspruchsregelung auf den Weg zu bringen.

Eine Lebendorganspende ist im Wesentlichen nur bei Patient*innen mit Nierenversagen möglich. Sie ermöglicht den Empfänger*innen medizinisch die besten Aussichten. Für die Spender*innen ist sie insgesamt sicher, aber nicht komplett ohne Risiko [1,2,3]. „Die Neuregelung trägt aus unserer Sicht dazu bei, die Qualität der Transplantationen zu verbessern. Die Zahl der Lebendorgantransplantationen wird sich dadurch jedoch nur unwesentlich erhöhen“, so Zazie Knepper, Sprecherin von Bündnis ProTransplant.

Spanisches Modell beruht auf mehreren Erfolgsfaktoren

„Die Lebendspende ist eine zusätzliche Option. In Familien mit einer genetisch bedingten Nierenerkrankung ist der Kreis potenzieller Lebendspender*innen meist von vornherein begrenzt. Und auch Menschen, die andere Organe als eine Niere benötigen, sind weiterhin benachteiligt“, ergänzt Susanne Dammann vom Verein PKD Familiäre Zystennieren, Mitglied bei ProTransplant. „Deutschland muss sich diesem Problem endlich umfassend stellen und nicht wieder politisches Stückwerk abliefern. Nur eine grundlegende Reform wird zu einer Verbesserung führen.“

Das spanische Erfolgsmodell bei der Organspende beruht auf einem Bündel an verschiedenen Maßnahmen. Das Bündnis ProTransplant appelliert an die deutsche Gesundheitspolitik, sich daran zu orientieren.

1. Die Organspende ist in Spanien politisch gewollt. In Deutschland gibt es ein Lippenbekenntnis zur Organspende. Wenn es um konkrete Verbesserungen geht, wird jedoch häufig ausgebremst. Dies betrifft insbesondere die Widerspruchsregelung. Im Koalitionsvertrag ist verankert, die Zahl der Organspenden „deutlich“ zu steigern, ohne dies an einem quantifizierbaren Ziel festzumachen. Das Ziel sollte sein, dass niemand mehr auf der Warteliste sterben muss.
2. Das spanische Organspendesystem ist patientenzentriert. Es ist ganz darauf ausgerichtet, den Menschen, die eine Organspende benötigen, zügig zu helfen. In Deutschland ist es umgekehrt: Die Wartepatient*innen sind gezwungen, sich mit einem uneffektiven System zu arrangieren.
3. In Spanien erfolgt die Koordination in den Kliniken. Die Transplantationsteams sind nicht der Krankenhausleitung unterstellt. In Deutschland werden Transplantationsbeauftragte nur anteilig und in geringem Umfang freigestellt – sofern dies angesichts von Personalknappheit überhaupt möglich ist. Eine mangelnde Spendererkennung wird hierzulande weder kontrolliert noch sanktioniert. Hinzu kommt, dass Organentnahme und Verpflanzung in Deutschland organisatorisch streng getrennt sind. Weder für das ärztliche noch das pflegerische Personal der Entnahmekliniken ist erfahrbar, wie eine Organspende Menschen hilft, wieder ins Leben zurückzukehren.
4. In Spanien ist eine Organspende auch nach Herzstillstand möglich. Dies ist in Deutschland verboten, daher können auch über Eurotransplant keine Organe von Menschen nach Deutschland vermittelt werden, die von einer herztoten Person stammen.
5. In Spanien gilt die Widerspruchsregelung. Sie ist ein politisches und ethisches Bekenntnis zur Organspende. Auch in Deutschland spricht sich eine große Mehrheit der Bevölkerung dafür aus [4]. Allerdings wird es den Menschen unnötig schwer gemacht, dies zu dokumentieren. Die Eintragung ins Organspenderegister ist mit hohen Hürden verbunden und für digital nicht affine Personen kaum möglich. Die Vorstellung, man könne über 80 Millionen Menschen motivieren, sich auf freiwilliger Basis einzutragen, ist (wieder einmal) lebensfern. Dies hätte man aus den Erfahrungen der Schweiz bereits wissen können. Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass die Wahrscheinlichkeit, eine Organspende zu benötigen, deutlich größer ist als die Wahrscheinlichkeit, als Spender*in infrage zu kommen. Gerade einmal 0,1% aller Verstorbenen im Jahr kommen überhaupt dafür infrage. Folgerichtig wird das Register in der Schweiz jetzt auf eine Widerspruchsregelung umgestellt. Dies sollte auch in Deutschland passieren. Ein Gesetzentwurf zur Einführung einer Widerspruchsregelung liegt aus der letzten Legislaturperiode bereits vor.

Über das Bündnis ProTransplant

Das Bündnis ProTransplant ist ein Zusammenschluss von 30 Patient*innenverbänden, Selbsthilfegruppen und Unterstützerinnen und Unterstützern im Bereich Transplantation und Organspende. Unser Ziel ist eine Verbesserung der Gesetzgebung zu Organspende und Organtransplantation in Deutschland. Wir nehmen der Politik das jahrzehntelange folgenlose Vertrösten auf Besserung in der Zukunft nicht mehr ab. Wir fordern, von unseren Nachbarländern zu lernen, damit die Wartezeiten deutlich kürzer werden und das Leid und Sterben auf der Warteliste aufhört.

Quellen

[1] Achkar KA, et al. Advances in Kidney Disease and Health. 2024;31(5):400-7

[2] Holscher CM, et al. Clin J Am Soc Nephrol. 2019;14(10):1493-9

[3] Massey EK, et al. Transplantation. 2025;109(2):259-72

[4] https://ots.de/0jwrkH

Pressekontakt:
Zazie Knepper
Mobil: 0172 607 89 95
[email protected]
www.pro-transplant.de
Original-Content von: BündnisProTransplant, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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