Samstag, November 23, 2024

Trotz Verlängerung bis 31.12.: Pflegekassen verweigern Corona-Sonderregelungen

Mainz (ots) –

Der Bundesrat hat die erneute Verlängerung von bisher befristeten Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige bis Ende Dezember 2021 beschlossen. Doch die Nutzung wird teilweise untersagt.

Im Rahmen der Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung hat der Bundesrat erneut einer Verordnung zugestimmt, die die Corona-Sonderregelungen für pflegende Angehörige verlängert. (1) Offiziell gelten nun alle Sonderregelungen für die Pflege zu Hause noch bis Ende des Jahres. Doch einige Pflegekassen verwehren Anspruchsberechtigten die Nutzung.

Leistungsverweigerung trotz klarer Gesetzgebung

Vermehrt kommt es beim Verbund Pflegehilfe (http://www.pflegehilfe.org) zu Anrufen wegen abgelehnter Sonderleistungen oder sogar Rückforderungen seitens der Pflegekasse. Verschiedene Kassen behaupten die Corona-Sonderregelungen für die Pflege seien zum 30. September, bei manchen sogar zum 31. Mai ausgelaufen.

„Das ist nicht korrekt!“, versichert Johannes Haas, Geschäftsführer des Verbund Pflegehilfe und beruft sich dabei auf die Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0701-0800/705-21.pdf;jsessionid=EE626973B74EED4E8A9DD25E2E46018A.1_cid349?__blob=publicationFile&v=1) aufgrund der Fortgeltung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. „Wir befinden uns noch immer in einer Pandemie. Die Politik hat also richtig gehandelt und ganz offiziell die Sonderregelungen für die Pflege verlängert. Wenn manche Pflegekassen etwas anderes behaupten, und berechtige Leistungen streichen, dann ist das nicht tragbar.“

„Es ist wie nach dem Krieg“ – Die Lage Pflegebedürftiger verschlechtert sich weiter

Wieder einmal steht also der Verdacht im Raum, die Kassen könnten aus Kalkül handeln, um Kosten einzusparen. Und nicht nur an dieser Front haben Pflegebedürftige aktuell zu kämpfen. Mit abnehmender Tragweite der Pandemie hofften viele auf eine Verbesserung ihrer Lage. Doch das Gegenteil ist der Fall.

Der Personalmangel auf dem Pflegemarkt hat sich durch die Corona-Pandemie stark verschärft. Pflegebedürftige finden keine Pflegedienste in ihrer Umgebung und auch Heimplätze gibt es wider Erwarten noch weniger als zuvor – die Zimmer sind da, das Personal fehlt.

„Es ist wie nach dem Krieg“, beschreibt ein Anrufer seine Gefühlslage, „Da dachte man der Krieg war schlimm. Doch als es vorbei war, dann in den Trümmern zu stehen und nichts zum Aufbauen zu haben – das war schlimmer.“

Die Pflegereform – das große Thema unserer Zeit

Es zeigen sich nun beim Abflachen der Pandemie die Versäumnisse der letzten Jahre. Statt aufzurüsten und sich dem steigenden Alter der Bevölkerung anzupassen, hat die Bundesregierung die Zeit verstreichen lassen und in letzter Minute ein „Reförmchen“ verabschiedet, das keinem wirklich hilft.

Egal wie sich die Sondierungsgespräche entwickeln, die Pflege muss ein zentrales Thema der kommenden Legislaturperiode werden. Pflegende Angehörige und professionelle Pflegende müssen gleichermaßen entlastet werden und Pflegebedürftige müssen endlich wieder eine Perspektive für ein würdevolles Leben im Alter erhalten. Dem „Nachkriegszustand“ in der Pflege muss endlich ein Ende gesetzt werden.

(1) Laut Verordnung behalten folgende Sonderregelungen bis 31. Dezember 2021 ihre Gültigkeit:

– Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro für Personen mit Pflegegrad 1 in häuslicher Pflege kann auch für andere notwendige Hilfen z. B. durch Nachbarn genutzt werden.
– Nicht genutzte Entlastungsbeträge aus 2019 und 2020 können noch bis zum 31. Dezember 2021 verwendet werden und verfallen nicht wie normalerweise.
– Die Pflegegradbestimmung findet wieder vor Ort statt, kann jedoch im Einzelfall auch weiterhin telefonisch erfolgen.
– Die Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger müssen verpflichtend abgerufen werden, dürfen allerdings auch weiterhin telefonisch stattfinden.
– Arbeitnehmer können sich 20 Tage statt 10 Tage freistellen lassen, um die Pflege eines Angehörigen zu organisieren. Das Pflegeunterstützungsgeld dient als Lohnersatz.
– Pflegende Angehörige können kurzfristiger und flexibler ihre Arbeitszeit zugunsten der Familienpflegezeit reduzieren.
– Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stehen 60 Euro statt 40 Euro zur Verfügung. Hierzu zählen u. a. Mundschutze und Desinfektionsmittel.

Verbund Pflegehilfe

Der Verbund Pflegehilfe berät seit 2008 Pflegebedürftige und deren Angehörige kostenlos zu den verschiedenen Angeboten für ein selbstbestimmtes Leben im Alter. Mit 130 Beraterinnen und Beratern und 600.000 Gesprächen allein im Jahr 2020 betreibt er die größte Pflegeberatung Deutschlands.

Pressekontakt:
Verbund Pflegehilfe
Inge-Reitz-Straße 5-7
55120 MainzPR & Marketing
Sibell Turus
06131 / 49 32 032
sibell.turus@pflegehilfe.de
Original-Content von: VP Verbund Pflegehilfe Gesellschaft mit beschränkter Haftung, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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